Das Bundeslandwirtschaftsministerium schließt eine Ausnahmeregelung für die bis Ende des Jahres vorzunehmende Umstellung auf Gruppenhaltung von Sauen kategorisch aus. Das hat Staatssekretär Peter Bleser jetzt bekräftigt.
Bleser erinnerte daran, dass es sich bei der Umstellung auf die Gruppenhaltung um eine EU-Regelung handele, die in nationales Recht umgesetzt werden müsse. Die betreffende Richtlinie stamme aus dem Jahr 2001, so dass der Branche die künftigen Anforderungen seit mehr als zehn Jahren bekannt seien. Eine Verlängerung der Übergangsfrist bei der Gruppenhaltung von Sauen und Jungsauen über den 31. Dezember 2012 hinaus sei auch in Form einer Härtefallregelung etwa für ältere Betriebsleiter nach dem zugrunde liegenden Gemeinschaftsrecht nicht möglich.
Der Staatssekretär verwies zugleich auf die Ankündigung der Europäischen Kommission, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtzeitige Umstellung auf die Gruppenhaltung von trächtigen Sauen zu erreichen. Es sei davon auszugehen, dass ähnlich wie bei der Umsetzung des Verbotes nicht ausgestalteter Käfige für Legehennen denjenigen Mitgliedstaaten, die die Umstellung auf Gruppenhaltung nicht vollzogen hätten, ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren drohe. Auch vor diesem Hintergrund sei eine nationale Ausnahmeregelung nicht möglich.
Dem CDU-Politiker zufolge ist die Umstellung in Deutschland weit fortgeschritten. Die Mehrzahl der Betriebe habe bereits umgestellt oder sei gegenwärtig in der Umstellungsphase. Nach wie vor werde auf allen Ebenen intensiv daran gearbeitet, die Umstellungsfrist einzuhalten. Bleser: „Auch wenn die verbleibende Zeit knapp ist, bin ich dennoch zuversichtlich, dass die Branche das schafft.” (AgE)