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Keine Gefahr für tiergerechte Haltung durch Mainzer Verbandsklagerecht

Der Agrar-Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Thorsten Wehner, hat das geplante neue Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine gegen Kritik aus der Landwirtschaft verteidigt.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Agrar-Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Thorsten Wehner, hat das geplante neue Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine gegen Kritik aus der Landwirtschaft verteidigt.


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„Mit der Neuregelung sollen die Belange des Tierschutzes gestärkt werden, ohne gleichzeitig die tiergerecht und naturnah wirtschaftende Landwirtschaft zu gefährden“, erklärte der SPD-Politiker vergangene Woche in Mainz.


Der Tierschutz sei sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung geregelt. Mit dem eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen würden zudem zusätzliche Anforderungen bei der Anerkennung der Tierschutzvereine benannt. Damit sollten nur seriöse Vereine anerkannt und ein Missbrauch der Mitwirkungs- und Klagerechte vermieden werden.


„Nur denjenigen Tierschutzvereinen werden nach dem neuen Gesetz Mitwirkungs- und Klagerechte eingeräumt, die innerhalb ihres Vereins demokratische Grundprinzipien vertreten und danach handeln und die bereit sind, hinsichtlich ihrer Haushaltsmittel, insbesondere hinsichtlich der Verwendung ihrer Mittel, Transparenz zu zeigen", stellte Wehner klar. Bei der Übermittlung von notwendigen Daten an die anerkannten Tierschutzvereine und bei der Nutzung der Daten durch die anerkannten Tierschutzvereine sei zudem die Zweckbindung der Datennutzung zu beachten. Der notwendige Datenschutz werde damit gewährleistet. Dies sei auch ein wichtiges Anliegen der Landwirtschaft gewesen.

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