Landwirtschaftliche Fahrzeuge bleiben aller Voraussicht nach von der Maut verschont. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies vergangene Woche auf Nachfrage darauf hin, dass in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Halten von Zugmaschinen, Sonderfahrzeugen und Anhängern hinter diesen Fahrzeugen von der Kfz-Steuer befreit seien. Kfz-Steuer-befreite Fahrzeuge erhalten bekanntlich ein grünes Kennzeichen.
Das Maut-Konzept des Bundesverkehrsministers sieht laut Agrarressort vor, dass Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit werden. Sind im Einzelfall Landmaschinen nicht von der Kfz-Steuer befreit, so dass sie mautpflichtig sind, müsste dem Ministerium zufolge im Gegenzug die im Konzept vorgesehene Kompensation über die Kfz-Steuer erfolgen. Insgesamt lasse sich daher festhalten, dass Halter land- und forstwirtschaftlicher Maschinen nach der derzeitigen Ausgestaltung der Infrastrukturabgabe nicht stärker belastet würden als bisher.
In diesem Zusammenhang begrüßte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ausdrücklich, dass es keine streckenbezogene Maut geben wird. Nach seiner Einschätzung hätte eine Streckenmaut insbesondere für die Pendler im ländlichen Raum schwere Auswirkungen gehabt. Gerade auf dem Lande legten Pendler oft weite Strecken zurück. Dafür dürften sie nicht noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden, so der Minister.