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Keine Mehrheit für Aufschub neuer EU-Fleischbeschauregeln

Schweinefleisch darf künftig aufgrund einer reinen Inaugenscheinnahme durch Tierärzte für genussfähig erklärt werden, ohne dass Tasten und Schneiden zwingend vorgeschrieben wären. Ein Veto-Antrag von Sozialdemokraten und Grünen aus dem Umweltausschuss des Europaparlaments fand vergangene Woche keine Mehrheit im Plenum.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweinefleisch darf künftig aufgrund einer reinen Inaugenscheinnahme durch Tierärzte für genussfähig erklärt werden, ohne dass Tasten und Schneiden zwingend vorgeschrieben wären. Ein Veto-Antrag von Sozialdemokraten und Grünen aus dem Umweltausschuss des Europaparlaments fand vergangene Woche keine Mehrheit im Plenum.


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Damit kann die Europäische Kommission eine entsprechende Durchführungsverordnung, die im Ausschussverfahren von den Mitgliedstaaten nicht blockiert worden war, endgültig annehmen. Sie soll ab Juni 2014 gelten. Die Parlamentarier, darunter die SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt, hatten dafür plädiert, dass das Hohe Haus gegen den Entwurf Einspruch einlegt.


Mit dem Kommissionsvorschlag sollen Fleischkontrollen mittels Abtasten und Anschneiden auf solche Fälle beschränkt werden, wenn Herkunftszeugnis, frühere Kontrollen oder die visuelle Überprüfung auf Probleme hindeuten. Die kritischen Mitglieder des Umweltausschusses warnten vor möglichen Gesundheitsrisiken einer solchen Vorschrift. Die Mehrheit der Abgeordneten teilte diese Bedenken jedoch nicht.


Während die Europäische Kommission dem Parlament versicherte, dass der Gesundheitsschutz aufrechterhalten werde, kam Kritik von der Bundestierärztekammer. Das Parlament macht von seinem Vetorecht relativ selten Gebrauch. Ein prominentes Beispiel war der Einspruch gegen den „Fleischkleber“ Thrombin.


Kommission sieht Sicherheit gewährleistet


Nach Ansicht der Kommission sorgen die neuen Vorschriften auch weiterhin dafür, dass sämtliches Fleisch, das den Verbraucher erreiche, genusstauglich ist. Im Gegenteil, die Sicherheitsstandards würden sogar erhöht, denn man vermeide die Verunreinigung des Fleisches durch systematisches Abtasten und Einschneiden der Schlachtkörper. Die Vorschriften erlaubten es dem zuständigen amtlichen Tierarzt, falls notwendig eine gründlichere Inspektion durchzuführen. Die Wirksamkeit der Kontrollen werde dadurch nicht beeinträchtigt.


Die Bundestierärztekammer sieht die gelockerte Regelung hingegen sehr kritisch. Es bestehe die Gefahr, dass Krankheiten übersehen und nicht lebensmitteltaugliche Tiere in den Verkehr gebracht würden, erklärte Kammerpräsident Prof. Theodor Mantel im Anschluss an die Abstimmung. Gerade für die Diagnose mancher auf den Menschen übertragbarer Infektionskrankheiten reiche eine visuelle Kontrolle allein nicht aus. Die von der Kommission ins Feld geführten Hygienegründe bezeichnete Mantel als „Nonsens“. Tierärzte wüssten sehr gut, wie die Hygiene zu gewährleisten sei.

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