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Keine Steuererklärungspflicht für Saisonarbeiter

Es bleibt dabei: Für Saisonarbeitskräfte müssen keine Steuererklärungen abgegeben werden. Nach dem Jahressteuergesetz 2010 entfällt ab dem Veranlagungsjahr 2009 die Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer, die weniger als 10 200 Euro Arbeitslohn im Jahr beziehen. Ursprünglich sollte diese Vereinfachung erst ab 2010 greifen.

Lesezeit: 2 Minuten

Es bleibt dabei: Für Saisonarbeitskräfte müssen keine Steuererklärungen abgegeben werden. Nach dem Jahressteuergesetz 2010 entfällt ab dem Veranlagungsjahr 2009 die Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer, die weniger als 10 200 Euro Arbeitslohn im Jahr beziehen. Ursprünglich sollte diese Vereinfachung erst ab 2010 greifen.


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Wäre es dabei geblieben, wären in diesem Jahr trotz absehbarer Neuregelung rund 200 000 zusätzliche Steuererklärungen für Saisonkräfte fällig geworden. Sowohl von Seiten des Berufsstandes als auch aus den Reihen der Koalitionsfraktionen war deshalb gefordert worden, auch für 2009 von der Steuererklärungspflicht in Bagatellfällen und damit insbesondere bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften abzusehen. Dem wurde in dem nunmehr beschlossenen Gesetz Rechnung getragen.


Nicht berücksichtigt wurde hingegen die Forderung des Bundesrates nach einer Änderung § 6b Einkommensteuergesetz. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer hat die Bundesregierung aber zugesagt, diesen Vorschlag zu prüfen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte mit Nachdruck vor einer Einschränkung der Reinvestitionsrücklage gewarnt. Zwar ziele der Bundesrat mit seinem Vorschlag nicht auf die Landwirtschaft, sondern auf bestimmte Fonds. Es bestehe jedoch die Gefahr, dass die Landwirtschaft dennoch massiv in Mitleidenschaft gezogen würde, hatte der DBV argumentiert. (AgE)

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