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Keine hochtragenden Tiere zum Schlachthof!

Hochtragende Tiere gehören nicht auf den Schlachthof. Dieser Grundsatz galt und gilt für alle Tierhalter, ganz besonders die Halter von Rindern. „Jeder Tierhalter muss sicherstellen, dass keine weiblichen Tiere, die hochtragend sind, zur Schlachtung kommen“, sagt Landvolkvizepräsident Heinz Korte.

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Hochtragende Tiere gehören nicht auf den Schlachthof. Dieser Grundsatz galt und gilt für  alle Tierhalter, ganz besonders die Halter von Rindern. „Jeder Tierhalter muss sicherstellen, dass keine weiblichen Tiere, die hochtragend sind, zur Schlachtung kommen“, sagt Landvolkvizepräsident Heinz Korte. Danach sollten in erster Linie die Halter von weiblichen Rindern, dazu zählen Milch- oder Mutterkühe, aber auch Mastrinder, sich vor dem Schlachttermin vergewissern, dass die Tiere nicht tragend sind.


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In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel nicht behandelbaren Eutererkrankungen, sollten die Landwirte den Schlachthof  vorab informieren. Der Verband ist daher mit der Fleischwirtschaft im Gespräch, um dies über entsprechende Begleitpapiere sicherzustellen. Der Schlachthof kann sich dann gezielt auf die Schlachtung dieses Tieres vorbereiten.


Zurzeit arbeitet das Landvolk Niedersachsen in einer Arbeitsgruppe des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums mit. Hier soll den Gründen nachgegangen werden, warum einzelne Landwirte tragende Rinder dennoch zur Schlachtung geben. Davon erhofft sich der Verband konkrete Empfehlungen an die Praktiker, um die nicht beabsichtigte Schlachtung hochtragender Rinder ausschließen zu können.


„Entgegen der in einzelnen Medienberichten geschilderten Zahl, handelt es sich hier tatsächlich um Ausnahmefälle. Aber auch diese leider noch beobachteten Schlachtungen tragender Rinder  wollen wir vermeiden. Wir appellieren daher eindringlich an alle Tierhalter, diese durch entsprechende Vorsorge und Sorgfalt tatsächlich auszuschließen“, schildert Vizepräsident Albert Schulte to Brinke.


Das Landvolk hat im vergangenen Jahr entsprechende Rückmeldungen der Schlachtbetriebe an die Tierhalter angeregt, dies hat das QS-System inzwischen aufgegriffen und umgesetzt. Systematisches Fehlverhalten kann keinesfalls akzeptiert werden und muss zu Sanktionen führen.

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