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Antibiotika-Datenbank: Keiner weiß von nichts!

Keine Frage: Es ist wichtig, den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu bilanzieren, um Vielverbraucher ausfindig zu machen und das Selektionsrisiko auf resistente Keime zu vermindern. Der Start der neuen, staatlichen Antibiotika- Datenbank am 1. Juli war jedoch eine pure Katastrophe.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von top agrar-Redakteur Henning Lehnert:

 

Keine Frage: Es ist wichtig, den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu bilanzieren, um Vielverbraucher ausfindig zu machen und das Selektionsrisiko auf resistente Keime zu vermindern. Der Start der neuen, staatlichen Antibiotika- Datenbank am 1. Juli war jedoch eine pure Katastrophe.

 

Wünschenswert wären bundeseinheitliche Durchführungshinweise gewesen. Doch die Umsetzung des Arzneimittelgesetzes ist Ländersache. Und da die sich in etlichen Punkten erst spät einigen konnten, mündete das Ganze in einem föderalistischen Chaos.

 

Landwirte und Tierärzte, die die neue Meldepflicht direkt bzw. indirekt betrifft, waren wieder mal am schlechtesten informiert. Doch auch vielen Kreisveterinären, die die Durchführung überwachen sollen, erging es kaum besser. Bis heute sind etliche Details ungeklärt: Wie viele Wirktage müssen für Einmal- oder Langzeitpräparate eingetragen werden? Wie viele sind es bei einer Intervallbehandlung? Und zählen verendete Tiere auch zu den Abgängen? Unklar sind für Schweinehalter auch die Details zum Übertragen von Daten aus der bereits bestehenden Antibiotika-Datenbank der Qualität und Sicherheit GmbH (QS).

 

Um Doppeleingaben zu vermeiden, fordern Bauernverband, ISN und der Bundesverband der Praktizierenden Tierärzte seit Langem, dass die QS-Daten 1:1 in die staatliche Datenbank einfließen können. Zumal hier die Kopplung mit der tierärztlichen Software bereits steht und der überwiegende Teil der Schweinehalter bei QS erfasst ist.

 

Prinzipiell darf der Landwirt seinen Tierarzt oder QS zwar beauftragen, die Daten der Arzneimittelabgabe- und Anwendungsbelege (AuA) an die staatliche Datenbank weiterzuleiten. Die nötige EDV-Schnittstelle konnte jedoch noch nicht in Betrieb genommen werden.

 

Und auch für die Meldung des Tierbestandes zeichnet sich noch keine Lösung ab. Denn beide Datenbanken arbeiten mit unterschiedlichen Formeln: QS benutzt zum Berechnen der Behandlungshäufigkeit die durchschnittlich belegten Mastplätze. Die Länder dagegen verlangen – so wie es im Arzneimittelgesetz steht – eine tagesgenaue Erfassung der gehaltenen Tiere. Die QS-Variante wäre praktikabler, wird von den Ländern aber nicht akzeptiert. Gesetz ist Gesetz.

 

Im Klartext: Wer will, dass Landwirte und Tierärzte beim Antibiotika-Monitoring mitziehen, muss sie auch mitnehmen! Noch ist es dafür nicht zu spät. Aufzuchtbetriebe und Schweinemäster, die zum 1. Juli Tierbestand und Nutzungsart an die HIT-Datenbank gemeldet haben, haben bis jetzt nichts versäumt. Denn die erste Antibiotika-Meldung wird erst am 14. Januar 2015 fällig.

 

Um dann alle Daten parat zu haben, sollten die Betriebe aber spätestens jetzt ihren Tierarzt beauftragen, die AuA-Belege an QS zu übermitteln. Anhand der vierteljährlichen QS-Auswertungen bekommen sie so vorab einen Überblick, wo ihr Betrieb steht. Zudem ist wichtig, dass jeder Schweinehalter das Bestandsregister sauber führt, inklusive der verendeten Tiere. Denn der 14. Januar naht schneller als man denkt! (Aus der aktuellen top agrar 8/2014)

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