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Kieler Agrarressort muss bei der Knickschutzverordnung nachbessern

Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium muss bei der umstrittenen Knickschutzverordnung nachbessern. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig äußerte Bedenken an Vorschriften der Verordnung. Drei Landwirte hatten gegen diese geklagt, da sie darin eine Beeinträchtigung ihres Eigentums sehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium muss bei der umstrittenen Knickschutzverordnung nachbessern. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig äußerte Bedenken an Vorschriften der Verordnung. Drei Landwirte hatten gegen diese geklagt, da sie darin eine Beeinträchtigung ihres Eigentums sehen.


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Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck betonte im Anschluss an die Verhandlung, dass das Gericht keine grundsätzlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Knicksaums von 50 cm geäußert habe. „Es hat uns aber Hausaufgaben mitgegeben, die wir abarbeiten, während das Verfahren ausgesetzt ist. Das Ministerium wird die Lösungen, die Naturschutz und Landwirtschaft in der gemeinsamen AG Knickschutz gefunden haben, in die Verordnung einarbeiten. Das hatte ich auch mehrfach mündlich zugesagt“, so Habeck.


Darüber hinaus werde geprüft, ob und inwieweit Ausnahmen beim Knicksaum möglich seien, wenn es besondere Härtefälle gebe. Landwirte, die ein sehr dichtes Knicknetz hätten, sollten nicht übermäßig belastet werden.


Der Bauernverband Schleswig-Holstein stellte mit Blick auf die Gerichtsverhandlung fest, dass das Ministerium Fehler habe einräumen müssen. Das Gericht habe etliche Bedenken der klagenden Bauern aufgegriffen. Diese hätten sich insbesondere auf die neuen Vorschriften zum seitlichen Knickaufputzen und zum Überhälterschutz bezogen. Dabei habe der Senat vor allem auch bemängelt, dass das Ministerium in späteren Erlassen die Regelung der Verordnung wieder aufgeweicht habe. Für die Bauern bestehe somit Rechtsunsicherheit. Die „erheblichen Abweichungen“ zu den Erlassen müssten vom Ministerium in der Verordnung angepasst werden.


Im Vordergrund der Verhandlung standen laut Verband die Fragen, ob die Ziele nicht auf einem anderen Weg erreicht werden könnten beziehungsweise die für die Eigentümer entstandenen Nachteile hinzunehmen sind. Das Gericht habe das Ministerium aufgefordert, bei der jetzt zugesagten Überprüfung das „Vorbringen der Antragsteller zu berücksichtigen“. Verbandspräsident Werner Schwarz forderte das Ministerium auf, die Kritik des Berufsstandes bei der Überarbeitung der Biotopverordnung zu berücksichtigen und die Landwirte generell bei Entscheidungen besser einzubinden.







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