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Kieler Landtag verabschiedet neues Naturschutzgesetz

In Schleswig-Holstein ist das neue Landesnaturschutzgesetz unter Dach und Fach. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW verabschiedeten mit Unterstützung der Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP die von Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck vorgelegte Novelle.

Lesezeit: 3 Minuten

In Schleswig-Holstein ist das neue Landesnaturschutzgesetz unter Dach und Fach. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW verabschiedeten mit Unterstützung der Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP die von Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck vorgelegte Novelle.


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Kernpunkte sind die Wiedereinführung eines Vorkaufsrechts des Landes für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen, die Anhebung des Anteils der miteinander zu verbindenden Vorrangflächen für die Natur auf 15 % sowie ein erweiterter Schutz der Biotope.


Der zudem beschlossene gesetzliche Schutz von arten- und strukturreichem Dauergrünland soll etwa 4 800 ha an Privatflächen von insgesamt 340 000 ha Dauergrünland betreffen. Gut 10 000 ha, die ebenfalls die Kriterien erfüllen und vom gesetzlichen Schutz erfasst werden, befinden sich in öffentlicher Hand oder werden über den Vertragsnaturschutz bewirtschaftet.


Neu im Gesetz sind „Wildnisgebiete“. Ferner sieht die Novelle Gewässerschutzstreifen vor. Laut Habeck stellt das neue Landesnaturschutzgesetz eine „fein austarierte Balance zwischen Nutzen und Schützen her“. Der Naturschutz werde „systematischer“, und die wertvollen Flächen könnten besser vernetzt und ihre Qualität aufgewertet werden. Vom Vorkaufsrecht werde das Land nur dann Gebrauch machen, wenn beispielsweise nur noch relativ kleine Flächen fehlten, um einen Lebensraum zu arrondieren, betonte der Minister.


Das ebenfalls geänderte Landeswaldgesetz sieht laut Agrarressort vor, dass 10 % der öffentlichen Forsten als Naturwälder aus der Nutzung genommen werden. Beim Waldumbau sei künftig ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten anzupflanzen. Mit dem ebenfalls geänderten Landesjagdgesetz erhalten Personen künftig die Möglichkeit, aus ethischen Gründen ihre Flächen zu befriedeten Bezirken zu erklären. Zudem wird das Jagen in Gattern verboten.


FDP sieht Angriff auf Grundwerte


Erneut heftige Kritik am Landesnaturschutzgesetz äußerten Abgeordnete von CDU und FDP. Für den agrar- und umweltpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Heiner Rickers, ist das neue Landesnaturschutzgesetz indes eine „olle Kamelle“. Er lehne es unverändert ab. Im Wesentlichen sei das wieder eingeführt worden, was 2007 abgeschafft worden sei.


Rickers monierte zudem, dass die Novelle keine zukunftsgerichteten, wirklich neuen Ideen enthalte. Beispielsweise gebe es keine Lösung, wie der weiter fortschreitenden Flächenversiegelung von täglich 3 ha begegnet werden solle.


Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Kumbartzky, wertete das Gesetzespaket als „Angriff auf einen der zentralen Grundwerte unserer Gesellschaft“, den Respekt vor privatem Eigentum. Für ihn sei und bleibe es „ein Dokument des Misstrauens gegenüber dem Verantwortungsbewusstsein der Land- und Forstwirte“. Kooperativer Naturschutz werde durch Ordnungsrecht ersetzt, und die berechtigten Interessen der Landnutzer würden außer Acht gelassen, beklagte Kumbartzky.

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