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Kleine Anfrage zum Umgang mit Klontieren und ihren Produkten

Zum Umgang mit Klontieren, ihren Nachkommen und Produkten haben die Grünen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Angesprochen werden darin einerseits tierschutzethische Aspekte.

Lesezeit: 2 Minuten

Zum Umgang mit Klontieren, ihren Nachkommen und Produkten haben die Grünen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Angesprochen werden darin einerseits tierschutzethische Aspekte.


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So wollen die Grünen zum Beispiel wissen, welche Position die Bundesregierung in Bezug auf die Herstellung und den züchterischen Einsatz von Klontieren unter tierschutzethischen Gesichtspunkten vertritt und welche Informationen ihr über die tiergesundheitlichen Risiken des Klonens vorliegen. Daneben geht es um den Verbraucherschutz, etwa darum, welche Informationen der Bundesregierung hinsichtlich der Vermarktung von Produkten von Klonen oder deren Nachkommen auf dem deutschen Markt vorliegen.


Hintergrund der Kleinen Anfrage ist, dass das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zelltransfers laut Erläuterungen der Grünen mit schwerwiegendem Tierleid und einem erheblichen „Verbrauch an Tierleben“ einhergeht. Zahlen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zeigten, dass bei Rindern und Schweinen mehr als vier Fünftel der geklonten Embryos verendeten. Auch die Muttertiere würden durch das Verfahren erheblich beeinträchtigt.


Vor diesem Hintergrund sei zu begrüßen, dass die EU das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke reproduziert würden, für fünf Jahre verbieten wolle, betonten die Grünen.


Die von der Kommission vorgelegten Vorschläge seien aber lückenhaft. Geflügel und nichtlandwirtschaftliche Klontiere wie Sportpferde würden ebenso wenig berücksichtigt wie die Produkte der Klontiere, soweit es sich nicht um Lebensmittel handele. Die Grünen verweisen in diesem Zusammenhang auf Zuchtmaterialien wie Eizellen, Sperma und Embryonen sowie auf Nachkommen von Klontieren.

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