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Kleine handwerkliche Schlachtbetriebe dürfen wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen

Im Zuge der Anpassung der Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts wird das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben.

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Im Zuge der Anpassung der Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts wird das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben.


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Wie das Bundesagrarministerium erklärt, sind etwa 5 % der deutschlandweit rund 5000 Schlachtbetriebe handwerklich strukturiert. Für diese 250 Betriebe wird das ansonsten geltende Verbot, Vieh im Schlachtraum auch zu zerlegen und zu verarbeiten, aufgehoben werden. Dies entspricht den Ergebnissen einer EU-Inspektion kleiner und mittlerer Betriebe in Deutschland. Die entsprechende Verordnung, die Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmitttelhygienerechts, soll im März 2016 in Kraft treten.


Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Mit der Aufhebung des Verbots entlasten wir kleine und mittlere Schlachtbetriebe und stärken auf diese Weise die regionale Lebensmittelproduktion. Immer mehr Verbraucher legen beim Lebensmittel-Einkauf Wert darauf, Betriebe und Landwirtschaft in ihrer Nähe zu unterstützen und regionale Arbeitsplätze zu sichern. Damit schaffen wir die Grundlage für eine noch bessere Versorgung mit regionalen Produkten – insbesondere im ländlichen und dörflichen Raum. Dazu hat mein Ministerium schon im Januar 2014 das „Regionalfenster“ und damit eine klare, zuverlässige und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte eingeführt.“

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