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Knies und Knatsch bei der Düngeverordnung

Bei der Reform der Düngeverordnung knirscht es hörbar zwischen SPD und Union. Ob die Verordnung wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann, ist derzeit völlig offen. Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Verletzung der Nitratrichtlinie übt Druck aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Reform der Düngeverordnung knirscht es hörbar zwischen SPD und Union. Ob die Verordnung wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann, ist derzeit völlig offen. Ende April hat die EU-Kommission überraschend beschlossen, Deutschland wegen der Verletzung der Nitratrichtlinie zu verklagen. Das übt Druck auf die Bundesregierung aus, jetzt schnell zu einer EU-konformen Düngeverordnung zu kommen.


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Allerdings steht die formelle Einreichung der Klage beim Europäischen Gerichtshof noch aus. Bei der Klage geht es um die alte, jetzt noch geltende Düngeverordnung. Die Kommission ist allerdings auch mit dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung nicht zufrieden. Das hat sie in ihrer Stellungnahme Ende März deutlich gemacht. Bis zum 22. Juni muss das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nun auf die Brüsseler Bedenken reagieren.


Konkret kritisiert Brüssel, dass


  • die vorgesehene Öffnungsklausel, nach der die Bundesländer je nach regionaler Nitratbelastung strengere oder weniger strenge Düngungsvorgaben machen können, nicht weitgehend genug ist, um die Ziele der Nitrat- und der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten
  • die zulässigen Nährstoffüberschüsse beim mehrjährigen Nährstoffvergleich von höchstens 60 kg N/ha und Jahr bzw. höchstens 50 kg N/ha und Jahr ab 2020 zu unflexibel sind, um auf unterschiedlich hohe Nährstoffbelastungen reagieren zu können und
  • die Übergangsfristen für die Anpassung von Nährstoffvergleichsgrenzen und für den Nachweis ausreichender Lagerkapazitäten für Gülle, Festmist und Kompost zu lang sind.


Das BMEL hatte in seinem Entwurf vom Dezember 2015 vorgesehen, dass die Betriebe grundsätzlich Güllelagerkapazitäten für 6 Monate vorhalten müssen. Wer allerdings mehr als 3 GV/ha hält, soll ab 2020 schon 9 Monate nachweisen. Für Betriebe mit Festmist und Kompost sollen dann 4 Monate gelten.


Die Kritik an den Übergangsfristen weist das BMEL gegenüber top agrar zurück. „Der mehrjährige Nährstoffvergleich wird für Stickstoff über drei Jahre erstellt, sodass die Landwirte ihre Düngung bereits ab dem Jahr 2018 darauf ausrichten müssen, um 2020 den Kontrollwert von 50 kg N/ha und Jahr einzuhalten. Hinsichtlich der Schaffung zusätzlicher Lagerkapazitäten brauchen die Landwirte von der Planung bis zum Bau entsprechende Vorlaufzeiten.


Zudem hat SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier (61) seine alte Forderung nach Einführung einer Hoftorbilanz wieder in die Debatte gebracht. „Das könnte das Fass zum Überlaufen bringen“, warnt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Gitta Connemann (52).


Bis zur parlamentarischen Sommerpause, die Mitte Juli beginnt, soll es nun einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung geben. Auch für das daran geknüpfte Düngegesetz und die Anlagenverordnung muss die Koalition bis dahin einen Kompromiss erarbeiten.


Im Herbst könnte sich dann der Bundesrat damit befassen, sodass ein Inkrafttreten Anfang 2017 zumindest noch möglich ist. Sollte der Europäische Gerichtshof der Klage der EU-Kommission folgen, drohen Deutschland Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Die Strafgelder müssten dann aus dem Agrarhaushalt beglichen werden, heißt es. Das will in Berlin bisher parteiübergreifend niemand riskieren.

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