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Koalition will EEG nachbessern

Union und FDP wollen den Regierungsentwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) nachbessern und dabei wesentliche Kritikpunkte aus Sicht der Landwirtschaft aufgreifen. Dem Vernehmen nach haben sich die Berichterstatter der Regierungskoalition heute auf einen entsprechenden Vorschlag verständigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Union und FDP wollen den Regierungsentwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) nachbessern und dabei wesentliche Kritikpunkte aus Sicht der Landwirtschaft aufgreifen. Dem Vernehmen nach haben sich die Berichterstatter der Regierungskoalition heute auf einen entsprechenden Vorschlag verständigt. Hier die wichtigsten Eckpunkte:



  • Die Grundvergütung wird gegenüber dem Regierungsentwurf nicht verändert.
  • Das gilt auch für kleine Biogasanlagen bis 75 KW. Sie erhalten 25 Cent/KWh, wenn sie mehr als 80 % Gülle einsetzen.



  • Rohstoffvergütungsklasse I: Für Anlagen bis 500 KW bleibt es bei den von der Bundesregierung vorgeschlagenen 6 Cent/KWh. Darüber hinaus soll es nur für Anlagen bis 750 KW 5 Cent/KWh geben. Ab 750 KW bis 5 MW wird der Bonus auf 4,0 Cent/KWh abgesenkt. Die Regierung hatte hier noch 5 Cent vorgesehen. Für Anlagen über 5 MW gibt es dann zusätzlich zur Grundvergütung keinen Bonus mehr.



  • Rohstoffvergütungsklasse II: Hier bleibt es bei den von der Regierung vorgeschlagenen 8 Cent/KWh für Biogasanlagen bis 5 MW. Wenn allerdings auch Gülle und Mist als Gärsubstrat eingesetzt werden, sollen größere Anlagen ab 500 KW nur noch 6 Cent bekommen. Außerdem gehören jetzt auch Geflügelmist, Hühnertrockenkot und Ziegenmist zu den „ökologisch wertvollen Einsatzstoffen“. Auch hier gilt: Oberhalb von 5 MW gibt es keinen Bonus mehr.



  • Die Biomethan-Einspeisung wird auf 3 Cent/KWh bis 700 Normkubikmeter je Stunde (Nm³/h) angehoben. Sie wird damit deutlich attraktiver. Bisher waren 2 Cent/KWh vorgesehen. Bis 1.000 Nm³/h gibt es einen Bonus von 2 Cent/KWh (bisher 1 Cent). Erst darüber hinaus soll es für Anlagen mit 1.400 Nm³/h beim bisher vorgesehenen Bonus von 1 Cent/KWh bleiben.



  • Die Verpflichtung, 60 % der anfallenden Wärme zu nutzen, bleibt bestehen. Die Vorgabe lässt sich aber leichter erreichen, weil jetzt auch die Prozesswärme für Hygienisierung und Pasteurisierung von Gärresten angerechnet werden kann.



  • Die höchstens zulässige Obergrenze für Mais (Ganzpflanze) und Getreidekorn wird bezogen auf das Gewicht auf 60 % angehoben. Der Regierungsentwurf sah noch 50% vor.



Die Änderungen sollen heute Abend vom Koalitionsausschuss endgültig abgesegnet werden. Am Donnerstag (30. Juni) will der Bundestag dann das gesamte Gesetzespaket zur Energiewende, zu dem auch das EEG gehört, verabschieden. (lsp)

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