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Kompetenzkreis Tierwohl übergibt ersten Zwischenbericht

Der Kompetenzkreis Tierwohl hat einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Bundesagrarminister Christian Schmidt nahm ihn am Donnerstag in Berlin vom Vorsitzenden des Kompetenzkreises, Dr. Gert Lindemann, entgegen. Der Zwischenbericht enthält laut Lindemann einige neue Vorschläge.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Kompetenzkreis Tierwohl hat einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Bundesagrarminister Christian Schmidt nahm ihn am Donnerstag in Berlin vom Vorsitzenden des Kompetenzkreises, Dr. Gert Lindemann, entgegen. Der Zwischenbericht enthält laut Lindemann einige neue Vorschläge.


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Schmidt dankte den Fachleuten: „Wir haben inzwischen zahlreiche Initiativen, die sich alle dem Ziel verpflichtet fühlen, bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere zu erreichen. Die Forderung des Kompetenzkreises nach stärkerer Koordinierung der Tierschutz-Initiativen des Bundes mit denen der Länder greife ich deswegen gerne auf. Ich bin bereit, den Initiativen der Länder unter dem Dach meiner Tierwohl-Initiative „Eine Frage der Haltung“ einen Platz zu geben.“


Der Kompetenzkreis empfiehlt außerdem, ein Tierwohl-Indikatorensystem für ein flächendeckendes Monitoring des Tierschutzes in der Nutztierhaltung zu entwickeln. „Tierwohl soll messbar werden. Um Handlungsbedarf zu definieren und Fortschritte in der Tierhaltung beurteilen zu können, hilft uns ein solches Monitoring.“, so Schmidt weiter.


Schwänze und Schnäbel nicht mehr kürzen


Neben dem Monitoring-System und einer stärkeren Koordinierung der Tierschutz-Initiativen von Bund und Ländern enthält  der Zwischenbericht Empfehlungen zur Beendigung nicht-kurativer Eingriffe bei Nutztieren. Dazu gehören das Kürzen eines Teils des Schnabels bei Geflügel und eines Teils des Schwanzes bei Schweinen.


Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration wurde bereits mit dem 2013 novellierten Tierschutzgesetz eingeleitet. So dürfen Ferkel ab 2019 nur noch mit Betäubung kastriert werden. Über freiwillige Vereinbarungen zum Ausstieg auch aus der Praxis des Schnabelkürzens und Schwänzekupierens hat das BMEL bereits erste Gespräche mit der Wirtschaft geführt.


„Das routinemäßige Kupieren von Schnäbeln und Schwänzen ist mit den geltenden Rechtsgrundlagen nicht vereinbar“, erklärte Schmidt. Es gehe darum, das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis auch in der Praxis wieder herzustellen. „Wo das Engagement der Wirtschaft nicht zu den notwendigen Verbesserungen führt, kann auch eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich werden“, fügte er hinzu.


Der Kompetenzkreis


Den Kompetenzkreis Tierwohl soll die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern und die Akzeptanz für die Nutztierhaltung in der Gesellschaft steigern. Die Initiative sieht u.a. ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungssysteme vor, für das bis Sommer dieses Jahres eine Verordnung erarbeitet wird. Außerdem laufen Modell- und Demonstrationsvorhaben, mit denen der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis unterstützt wird, in landwirtschaftlichen Betrieben.

 

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