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Kontroverse um Grünlandprämie in Niedersachsen

In den letzten Wochen und Tagen ist eine Debatte um die Auszahlung der Grünlandprämie in Niedersachsen entbrannt. Agrarminister Christian Meyer bekräftigt, dass die Grünlandprämie in gleicher Höhe bis 2018 unverändert bleiben soll. Landvolkpräsident Hilse fordert eine frühe Auszahlung der EU-Gelder.

Lesezeit: 4 Minuten

In den letzten Wochen und Tagen ist eine Debatte um die Auszahlung der Grünlandprämie in Niedersachsen entbrannt. Agrarminister Christian Meyer bekräftigt, dass die Grünlandprämie in gleicher Höhe bis 2018 unverändert bleiben soll. Landvolkpräsident Hilse fordert eine frühe Auszahlung der EU-Gelder.


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Niedersachsen plant keine Kürzung der Grünlandprämie. Das hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer klargestellt. Zuvor hatte das Landvolk Niedersachsen in einer Pressemitteilung in Richtung des Ministers die Frage gestellt, was denn nun bezüglich der Ausgleichszulage für die Bewirtschaftung von Dauergrünland in benachteiligten Gebieten gelte, und sich dabei auf einen Artikel in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) berufen. Diese hatte das Aus für die Grünlandprämie gemeldet und dazu einen Sprecher des Agrarressorts in Hannover zitiert. Meyer stellte klar, dass davon „überhaupt keine Rede sein“ könne. Er wies darauf hin, dass im Frühjahr 2016 die erste Tranche „unbürokratisch an rund 13.000 Betriebe ausgezahlt“ worden sei, die in benachteiligten Gebieten wirtschafteten. Dies werde auch in gleicher Höhe und gleichen Fördersätzen mindestens bis zur Auszahlung im Jahr 2018 „unverändert“ so bleiben. Meyer kritisierte, dass das Landvolk Niedersachsen „völlig zu Unrecht“ unterstellt habe, er habe bei der Ausgleichszulage zur Grünlandförderung seine Meinung geändert. „Fakt bleibt vielmehr, dass Niedersachsen mit einer solchen Prämie für die Bewirtschaftung von Grünland in benachteiligten Gebieten vorbildlich ist“, so der Minister.


Klärungsprozesse zur Festlegung neuer Gebietskulissen laufen


Nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums müssen derzeit nach EU-Recht die benachteiligten Gebiete neu festgelegt werden. Jeder Mitgliedstaat sei gefordert, die entsprechenden Regionen neu festzulegen. Die Regelung nach EU-Recht sollte eigentlich bereits für die laufende Förderperiode 2014 bis 2020 umgesetzt sein; jedoch hätten sich hierzulande der Bund und die Länder geeinigt, es erst einmal bei der bestehenden Kulisse zu belassen. Jedoch sei dies nur bis 2018 in der jetzigen Form möglich; ab 2018 werde es die bislang gezahlte Ausgleichszulage ausschließlich für Grünland und in der aktuellen Höhe nicht mehr geben. Daher werde schon jetzt überlegt, so Meyer, was 2018 passieren solle. Es sei aber noch nicht entschieden, wie die Stützung der Grünlandbewirtschaftung gesichert werde. Der aktuelle, noch bei der EU einzureichende Änderungsantrag werde daher keine Änderungen bei der Ausgleichszulage, sondern die angekündigten Erhöhungen bei der Weideprämie für Hanglagen enthalten. Aufgrund der aktuell laufenden Klärungsprozesse zur Festlegung neuer Gebietskulissen sei derzeit jedoch noch nicht absehbar, wie diese in Zukunft ausgestaltet sei.


Hilse fordert eine Erklärung


Landvolk-Präsident Werner Hilse betonte, dass die Grünlandbetriebe in der aktuellen Krise auf jeden Euro angewiesen seien; dazu zähle für die Betroffenen „zweifelsfrei“ die Ausgleichszulage, aber dazu zähle auch für alle Bauern die frühestmögliche Überweisung der Direktbeihilfen. Meyer sei den Landwirten eine Erklärung schuldig, was ihn dazu bewege, einem konventionellen Milchviehbetrieb mit 30 ha Dauergrünland die Ausgleichszulage in Höhe von derzeit 1.350 Euro zu streichen, damit die Beihilfe für seinen Nachbarn mit 30 ha Ackerland im Ökolandbau zum Beispiel um 1.170 Euro angehoben werden könne, so Hilse. Das Landvolk mache sich für eine Erhöhung der Ausgleichszulage statt einer Streichung stark, unabhängig von der betrieblichen Ausrichtung, sagte der Landvolk-Präsident. Zusätzlich sollte das Ministerium die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zuständige Behörde für die Annahme und Kontrolle der Agraranträge personell so ausstatten, dass die EU-Gelder zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 16. Oktober so weit wie möglich ausgezahlt werden könnten, forderte Hilse. Dieses Geld werde auf den Höfen „dringend“ gebraucht, je früher, desto besser.

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