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Kritik am Tierhaltungswahlkampf der Grünen

Mit scharfer Kritik haben die Koalitionsparteien auf die Entscheidung der Grünen reagiert, die landwirtschaftliche Tierhaltung zum Thema im Bundestagswahlkampf zu machen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit scharfer Kritik haben die Koalitionsparteien auf die Entscheidung der Grünen reagiert, die landwirtschaftliche Tierhaltung zum Thema im Bundestagswahlkampf zu machen.

 

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe warf den Grünen in einer Diskussion auf dem Bauerntag in Berlin vor, sie zeichneten mit der Verwendung des Begriffs „Massentierhaltung“ bewusst ein Zerrbild und erzeugten zudem Misstrauen gegen die konventionelle Landwirtschaft.

 

FDP-Generalsekretär Patrick Döring hielt den Grünen einen „religionsartigen Feldzug gegen Großbetriebe“ vor. Eine negative Stimmung zu Lasten der Landwirtschaft wie im niedersächsischen Landtagswahlkampf werde man nicht wieder zulassen. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt bescheinigte der deutschen Landwirtschaft, sie zeige, dass Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit keine Gegensätze seien.

 

Die Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Renate Künast, wie die Kritik an der Wahlkampfführung ihrer Partei zurück. Der Begriff „Massentierhaltung“ werde in den Diskussionen vor Ort benutzt und von ihnen lediglich aufgegriffen. Zudem richte sich die Kritik nicht gegen die bäuerliche Tierhaltung insgesamt und Betriebe in der Hand bäuerlicher Familien. Nicht akzeptiert würden allerdings Anlagen, die von Agrarinvestoren geführt würden und den Belangen der Bürger vor Ort zuwiderliefen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dr. Gregor Gysi, wandte sich gegen eine einseitige Sichtweise der Grünen. Deren Auffassung „klein ist gut und groß ist schlecht“ sei rein ideologisch begründet und entspreche nicht der Realität. Gleichzeitig erteilte Gysi einem „Gigantismus“ in der Tierhaltung eine Absage.

 

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warnte vor einer weiteren regionalen Konzentration der Tierhaltung. Sie verwies auf einen Beitrag ihrer Partei zur Novelle des Baugesetzbuchs und den damit geschaffenen erweiterten Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen. Weitergehende Regelungen seien nach ihrer Auffassung derzeit nicht erforderlich. (AgE/ad)


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