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Kritik an Käfighaltung neu aufgeflammt

Berichte, dass die Firma „Bayern Ei“ aus dem niederbayerischen Aiterhofen Ursprung der europaweiten Salmonellen-Infektionen sein könnte, hat wieder Kritik an der Käfighaltung von Legehennen und der Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe laut werden lassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Berichte, dass die Firma „Bayern Ei“ aus dem niederbayerischen Aiterhofen Ursprung der europaweiten Salmonellen-Infektionen sein könnte, hat wieder Kritik an der Käfighaltung von Legehennen und der Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe laut werden lassen.


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Die Fraktion der Freien Wähler (FW) im bayerischen Landtag forderte etwa eine bessere Überwachung der „industriell produzierenden“ Eierbetriebe. Der Abgeordnete Benno Zierer erklärte, die jetzt ans Licht gekommenen Informationen machten deutlich, dass das aktuelle System der Betriebsüberwachung und -kontrollen nicht greife. „Industriell produzierende landwirtschaftliche Betriebe schaffen es, immer wieder Schlupflöcher zu finden, während bäuerliche Familienbetriebe oft unnötig mit Sanktionen bestraft werden“, so Zierer. Fälle wie der Salmonellenausbruch im Sommer 2014 gefährdeten das Ansehen der Betriebe und schadeten all denen, die sich an die Regeln hielten.


Für den Deutschen Tierschutzbund ist das Rechercheergebnis ein Beleg für die Tierschutzwidrigkeit von Kleingruppenkäfigen. Verbands-Präsident Thomas Schröder verlangte von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ein „endgültiges und kurzfristiges“ Verbot der Kleingruppenkäfige. Die Befürworter dieser Aufstallungsform hätten diese immer damit verteidigt, dass sie tierschutzkonform und vor allem hygienisch sei. Die Salmonellen-Infektionswelle aus dem vorigen Sommer belege das genaue Gegenteil.


Die Staatsanwaltschaft Regensburg bestätigte jetzt gegenüber AGRA-EUROPE, dass bereits seit Herbst 2014 Ermittlungen gegen „Bayern Ei“ liefen. Das Unternehmen sei Anfang der vergangenen Woche durchsucht worden. Geprüft werde zunächst auf das Inverkehrbringen gefährlicher Lebensmittel. Bestätige sich der Vorwurf, müssten die Ermittlungen auf den Tatbestand der fahrlässigen Tötung ausgeweitet werden.


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