Die Europäische Kommission rechnet weiterhin damit, dass die Direktzahlungen in diesem Antragsjahr um rund 1,3 % gekürzt werden müssen, um die Krisenreserve für Marktmaßnahmen in Höhe von 433 Mio Euro aufzufüllen. Das entspricht der Schätzung vom März.
Wie die Brüsseler Behörde vergangene Woche mitteilte, dürfte sie im Laufe des August eine entsprechende Verordnung verabschieden. Rat und Europaparlament verzichteten im Vorfeld darauf, einen eigenen Satz festzulegen; dazu hatten sie bis Ende Juni Gelegenheit.
Die Höhe der Kürzung, die nur für Beträge von mehr als 2 000 Euro anfällt, ist aber noch nicht in Stein gemeißelt. Der endgültige Satz hängt davon ab, wie die Kommission die Haushaltslage im Oktober einschätzt. Durch Zuflüsse in den EU-Haushalt, beispielsweise durch die Superabgabe aus Milchquotenüberschreitungen, könnte die notwendige Verringerung eventuell niedriger ausfallen. Im vergangenen Jahr wurde anfangs eine notwendige Kürzung um fast 5,0 % veranschlagt; am Ende waren es dann 2,45 %.