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Kürzung der EU-Direktbeihilfen jetzt amtlich

Um rund 4 % kürzt die EU den europäischen Landwirten für das Antragsjahr 2013 Direktbeihilfen, die über 2 000 Euro hinausgehen. Das ist jetzt entschieden: Die entsprechende Verordnung wurde vergangene Woche von der Europäischen Kommission abgesegnet und unmittelbar darauf ins EU-Amtsblatt gestellt.

Lesezeit: 3 Minuten

Um rund 4 % kürzt die EU den europäischen Landwirten für das Antragsjahr 2013 Direktbeihilfen, die über 2 000 Euro hinausgehen. Das ist jetzt entschieden: Die entsprechende Verordnung wurde vergangene Woche von der Europäischen Kommission abgesegnet und unmittelbar darauf ins EU-Amtsblatt gestellt.


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Ganz genau beläuft sich der Kürzungssatz auf 4,001079 %. Er kann allerdings noch einmal angepasst werden, nachdem die Kommission alle Berechnungen über die diesjährigen zweckgebundenen Einnahmen fertiggestellt hat. Durch Zuflüsse in den EU-Haushalt, beispielsweise durch die Superabgabe aus Milchquotenüberschreitungen, könnte die notwendige Verringerung eventuell geringfügig niedriger ausfallen. Zahlen dazu werden voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte veröffentlicht.


Dessen ungeachtet sind von der Maßnahme alle landwirtschaftlichen Betriebe betroffen, deren Direktzahlungsanspruch die Freigrenze übersteigt - mit Ausnahme von Bauern in Bulgarien, Rumänien und Kroatien, denn dort ist die Eingliederung ins EU-System noch im Gange.


Ansprüche nicht erfüllbar


Dass eine Kürzung kommt, war bereits seit Ende März absehbar. Damals warnte die Kommission erstmals, die fürs Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Mittel reichten nicht aus, um der Summe der Direktzahlungsansprüche in vollem Umfang gerecht zu werden. Da jedoch die Ausgaben für die Erste Säule der EU-Agrarpolitik im Haushaltsjahr 2014 den Betrag von 44 130 Mio Euro nicht übersteigen dürfen, ist die vom EU-Recht vorgesehene Folge eine lineare Kürzung der Beihilfen.


Insgesamt ermittelte die Kommission eine Lücke von gut 1 471 Mio Euro; darin enthalten sind bereits 424,5 Mio Euro für den neuen Krisenfonds, der in der Haushaltsperiode 2014 bis 2020 zur Anwendung kommen soll. Ursprünglich war ein Freibetrag von 5 000 Euro vorgesehen; dann hätten die darüber hinausgehenden Beträge allerdings um annähernd 5 % verringert werden müssen. Dagegen wehrte sich vor allem die Bundesregierung, die darin eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Mitgliedstaaten mit vielen Kleinbetrieben sah.


Auch künftig Kürzungen wahrscheinlich


Experten hatten die Auslösung des Mechanismus zur Finanzdisziplin bereits in den vergangenen Jahren erwartet, da die Eingliederung der seit 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten die verfügbaren Margen immer weiter schrumpfen ließ. Bislang fanden sich nach dem Rechnungsabschluss jedoch noch immer genug zweckgebundene Einnahmen aus Strafzahlungen und Rückforderungen, um die Löcher zu stopfen.


Für 2014 ist dies erstmals nicht mehr möglich. In der neuen Haushaltsperiode ist zwar zunächst nicht mit einer Auslösung der Finanzdisziplin zu rechnen; allerdings ist dort die Kürzung der Direktzahlungen bereits eingebaut, weil die Marktmaßnahmen künftig zum Großteil aus dem im Februar vereinbarten Krisenfonds bestritten werden.


Am Beginn eines jeden Haushaltsjahres muss dazu ein gewisser Betrag der Direktbeihilfen oberhalb von 2 000 Euro einbehalten werden, um diesen Topf mit gut 400 Mio Euro zu füllen. Sollte er nicht oder nur teilweise benötigt werden, fließen die verbleibenden Gelder an die Landwirte zurück. Die Kommission macht sich derzeit Gedanken, wie sie dieses Prinzip möglichst einfach umsetzen kann. (AgE)

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