Vielen Landwirte treibt die neue Düngemittelverordnung Sorgenfalten ins Gesicht. Nach den derzeitigen Plänen bringt sie enorme und vor allem praxisferne Einschränkungen bei der Ausbringung von Gülle mit sich. Das hat auch Sachsens Landwirtschaftsminister Frank Kupfer bei Betriebsbesuchen im Vogtland erfahren.
Den Bauern versicherte der Minister, dass er die Sorgen verstehe und stehe voll und ganz auf ihrer Seite stehe. Andererseits drohe aber aufgrund überhöhter Nitratwerte in deutschen Böden ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU. Sein Haus habe daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich um eine praxisfreundliche Lösung bemühen soll, um z.B. den Ausbau der Lagerkapazitäten für Gülle auf sechs statt auf die geforderten neun Monate zu beschränken.
Kupfer betonte, dass nach der Ernte nicht nur der beste Zeitpunkt zur Ausbringung von Gülle ist, sondern dass dann auch die Befahrbarkeit des Bodens gewährleistet wäre. Zugleich wies der CDU-Politiker darauf hin, dass es stets auch um eine politische Mehrheitsfindung quer durch die gesamte Parteienlandschaft auf Länder- und Bundesebene gehe. Ebenso müsse die öffentliche Meinung berücksichtigt werden, die, häufig auch aufgrund fehlender Fakten, zunehmend und spürbar in Richtung einer vermeintlich ökologisch orientierten Landwirtschaft drehe.
Vogel: 15. Oktober wäre Schmerzgrenze
Grundsätzliche Unterstützung bekam der Minister von Bauernpräsident Wolfgang Vogel, der von „starken Bauchschmerzen“ sprach, die das Thema Düngemittelverordnung den Landwirten bereite. Bezüglich der Sperrfrist für die Gülle-Ausbringung erklärte Vogel den 15. Oktober zum kleinstmöglichen Kompromiss. Der geforderte 30. September sei eindeutig nicht machbar und habe mit guter bäuerlicher Praxis nichts zu tun.