Der Zeitplan für die Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) kommt ins Rutschen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ließ vergangene Woche im Bundestag erkennen, dass er zunächst den Ausgang des Verfahrens zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuern abwarten will, bevor er seine Vorschläge präsentiert.
Bislang wollte der Minister seine Pläne für die Hofabgabeklausel bis zur parlamentarischen Sommerpause vorlegen. Das Bundesverfassungsgericht führt am 8. Juli eine mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer“ durch. Mit einem Urteil wird nicht vor Ende dieses Jahres gerechnet.
Nach den Worten Schmidts kann das Verfahren Bezüge zur Generationenfolge im landwirtschaftlichen Betrieb haben. „Deswegen werden wir die Erfahrungen und Erkenntnisse, die sich daraus ergeben, in unsere Beratungen mit aufnehmen“, kündigte der Minister in der Haushaltsdebatte an.
Er bekräftigte zugleich seine ablehnende Haltung gegenüber einer Belastung des Betriebsvermögens mit weiteren Substanzsteuern. Dagegen habe man „gute Argumente“, sagte der CSU-Politiker.
Im Übrigen versicherte Schmidt erneut, er werde bei der Anpassung der Hofabgabeklausel sowohl die Interessen der ausscheidenden Generation als auch die Belange der Junglandwirte im Auge behalten. Der Ressortchef wies darauf hin, dass die an der Diskussion beteiligten Gruppen nicht „vor extremer Jugendlichkeit sprühen“. Umso wichtiger sei es, im Bereich der Sozialpolitik auch mit der jungen Generation zu sprechen.
Auch Agrar-Staatssekretär Peter Bleser ließ keinen Zweifel am Bestand der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Sie erleichtere die Generationennachfolge innerhalb der Familie.