Eine praxisgerechte Anpassung der Düngevorschriften hat der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg gefordert. Mit Blick auf den ersten Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine neue Düngeverordnung erklärte der LBV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Scherfke, der Berufsstand in Brandenburg setze sich für pragmatische Lösungen ein und wende sich gegen Auflagen, die niemand erfüllen könne.
Zu stringente und unrealistische Vorgaben gefährdeten eine Nährstoffbilanzierung auf den Flächen und verhinderten eine Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern, wie sie eigentlich gefordert sei. Scherfke zufolge muss die Düngeverordnung auch in Zukunft eine Düngung nach dem Nährstoffbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen ermöglichen und für die Betriebe praktisch umsetzbar sein. Alles andere sei kontraproduktiv und ziehe Wettbewerbsnachteile für die deutschen Landwirte nach sich.
Beispielsweise erfordere die Herstellung von eiweißreichem Brotgetreide eine gezielte Düngung, die durch zu restriktive Düngevorgaben in Frage gestellt sei.
Darüber hinaus gefährde die im Entwurf angeregte Erhöhung der Lagerkapazitäten für Gülle die tierhaltenden Betriebe in Brandenburg, warnte der LBV-Geschäftsführer. Nach seiner Meinung muss eine flächendeckend geltende, bundeseinheitliche Düngeverordnung strukturellen, einzelbetrieblichen und regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Dabei dürften nicht alle Betriebe in Deutschland pauschal den gleichen Regelungen unterworfen werden. Von der Küste bis in die Alpen gebe es in Deutschland nun einmal unterschiedliche Bodenverhältnisse und Vegetationszeiten, die beachtet werden müssten, so Scherfke.
vgl.:
Abstimmung zur Novelle der Düngeverordnung auf der Zielgeraden (8.9.2014)