In den nächsten Tagen beschäftigt sich der Brandenburger Landtag mit den Forderungen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung. Mit diesen Forderungen wollen die Akteure des Volksbegehrens über die Tierhaltung in Brandenburg entscheiden.
Der Landesbauernverband Brandenburg erkennt in den knapp 104.000 geleisteten Unterschriften ein Interesse an der Tierhaltung und den Willen der Menschen, sich mit diesem Thema öffentlich auseinanderzusetzen. Augenscheinlich ist, dass gerade die Bevölkerung in den Städten und berlinnahen Gemeinden, die am weitesten von der Tierhaltung entfernt ist, sich überproportional an dem Volksbegehren beteiligt hat. Das Interesse an einer Änderung der Tierhaltung und die Diskussion darüber ist scheinbar dort am größten, wo es am wenigsten Tiere gibt.
Der LBV weist darauf hin, dass Brandenburg zu den nutztierärmsten Regionen Deutschlands zählt und für eine nachhaltige Landwirtschaft ein höherer Tierbesatz benötigt wird. Der LBV fordert deshalb einen Dialog, der zu einer Verbesserung der Tierhaltung führt, jedoch den Betrieben auch Entwicklungsmöglichkeiten lässt. So führe auch der Berufsstand selbst eine offene Diskussion, z.B. zu Anlagengrößen und Tierbesatz, oder über Mitsprachemöglichkeiten der Kommunen über das jetzige Maß hinaus, z.B. wenn es um Tierbesatzdichten von über 2 GV/ha geht.
„Wir sehen in der sehr verkürzten und vereinfachten Darstellung der Anliegen des Volksbegehrens ein Agieren, welches zwar Stimmen bringt, jedoch einer konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Thema Tierhaltung nicht dient“, so das Präsidium des LBV.
Selbst bei dem propagandatauglichen Begriff „Massentierhaltung“ seien die Ansichten der Akteure und Unterzeichner auseinandergegangen, mal wurden 5.000 Schweine als Massentierhaltung benannt, mal 50.000.
Der LBV weist weiter darauf hin, dass viele der Forderungen bereits zu Beginn des Volksbegehrens erfüllt waren bzw. sich in der politischen Bearbeitung befanden. Dies betrifft z.B. die Förderung ausschließlich artgerechter Tierhaltung, die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes oder die Verschärfung des Düngerechtes. Über diese Punkte müsse nicht mehr abgestimmt werden, ebenso wie über eine Verschärfung des Immissionsschutzes.
Teils sind die Forderungen bzw. deren Folgen laut dem LBV auch zu widersprüchlich und komplex und könnten aus diesem Grunde nicht ohne ausgiebige Bewertung mitgetragen werden. So stünden sich mitunter Tierschutz- und Immissionsschutzanliegen diametral gegenüber.
Andere Punkte sind nach Ansicht des Verbandes schlicht unakzeptabel, so das eingeforderte Sonderklagerecht für Tierschutzverbände. Dies würde die Entwicklung der Tierhaltung behindern und auch die bisherige Arbeit der Veterinärbehörden, Ämter, Tierärzte und der Tierhalter in Frage stellen und diskreditieren, heißt es.
Die Annahme des Volkbegehrens durch den Landtag, der nur mit JA oder NEIN stimmen kann, würde die Entwicklung der Tierhaltung behindern. Die Verwirklichung der Forderungen würde auf längere Sicht nicht zu mehr, sondern zu weniger Tierwohl führen und käme einer Verabschiedung vom Kreislaufgedanken und der regionalen Wertschöpfung gleich.
„Von der Politik erwarten wir vorausschauendes Denken und Handeln. Daher appelliert der Landesbauernverband Brandenburg mit einem offenen Brief an die Abgeordneten, die Forderungen des Volkentscheids in dieser Form nicht anzunehmen. Dem Landtag wird empfohlen, einen fachlich fundierten und nicht emotional behafteten, konkurrierenden Gesetzentwurf einzubringen, der sich deutlich zu einer modernen Landwirtschaft in Brandenburg bekennt“, so der Bauernverband.