Der Gesetzentwurf für die Errichtung des Bundesträgers in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) könnte Mitte Oktober vom Bundeskabinett beschlossen werden. In dem Artikelgesetz sollen auch Anpassungen für die Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte vorgenommen werden. Das parlamentarische Verfahren kann voraussichtlich frühestens im ersten Quartal 2012 abgeschlossen werden.
Die vom Bundesfinanzminister in Aussicht gestellten zusätzlichen Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) sind offenbar nicht daran geknüpft, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bundesträger endgültig beschlossen sind. Die Mittel würden dann gewährt, „wenn der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für die Einrichtung eines Bundesträgers sicher ist“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser.
Bleser bestätigte, dass der Bundesträger zwar im nächsten Jahr eingerichtet werde, für die Umsetzung der Reform jedoch einige Jahre veranschlagt würden. Nach derzeitigem Stand stehe eine Übergangsfrist bis 2017 für die volle Funktionsfähigkeit des Bundesträgers in der Diskussion, so der Staatssekretär. Bleser versicherte zudem, dass den besonderen Belangen des Gartenbaus bei der Schaffung des Bundesträgers Rechnung getragen werde. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, will eigenen Angaben zufolge dafür sorgen, dass beim Übergang „insbesondere die bisherigen Leistungen der regionalen Träger berücksichtigt werden.“ (AgE)
${intro}