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Länder für Mindestanforderungen an Haltung von Junghennen

Die von Niedersachsen geforderte Festlegung von gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen sowie deren Elterntieren und den Elterntieren von Masthühnern wird von den meisten Bundesländern unterstützt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von Niedersachsen geforderte Festlegung von gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen sowie deren Elterntieren und den Elterntieren von Masthühnern wird von den meisten Bundesländern unterstützt.


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Der Agrarausschuss des Bundesrats empfiehlt, den von der Landesregierung in Hannover vorgelegten Entwurf einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Maßgabe einiger Änderungen der Bundesregierung zuzuleiten. Der Verordnungsentwurf sieht eine Reihe von Bestimmungen für die Gewährleistung einer verhaltensgerechten Unterbringung und Pflege der Tiere sowie das Ausüben arteigener Bedürfnisse vor. Der Agrarausschuss fordert nun, die Vorlage in einigen Punkten zu ergänzen. Unter anderem soll der Begriff „Junghenne“ präzisiert werden und den Zeitraum vom dritten Lebenstag bis zum Umstallen in den Legehennenstall umfassen.


Detaillierte Anforderungen verlangt der Ausschuss für Haltungseinrichtungen von Masthühner-Elterntieren. So sollen die Volieren eine Fläche von mindestens 2,5 m2 und eine Höhe von nicht weniger als 2 m aufweisen. Konkrete Vorgaben soll es zudem für Fütterungs- und Tränkevorrichtungen sowie die Ausstattung der Einrichtungen mit Nest und Einstreubereich geben. Ferner soll den Tieren jederzeit Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stehen.


Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) beurteilt die Initiative skeptisch. Etwaige gesetzliche Regelungen für die Haltung von Junghennen sowie Legehennen- und Masthühner-Elterntieren müssten EU-weit gelten, fordert der ZDG und warnt vor einer Benachteiligung der hiesigen Geflügelwirtschaft im Wettbewerb.

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