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Länder können Bodenmarkt stärker regulieren

Die Länder können zur Verhinderung von unerwünschten Konzentrationsprozessen auf dem Bodenmarkt den Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften mit Eigentum an Agrarflächen im Grundstückverkehrsgesetz regulieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Länder können zur Verhinderung von unerwünschten Konzentrationsprozessen auf dem Bodenmarkt den Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften mit Eigentum an Agrarflächen im Grundstückverkehrsgesetz regulieren. Das ist das Ergebnis des Rechtsgutachtens der beiden Professoren Reimund Schmidt-De Caluwe von der Universität Halle und Matthias Lehmann von der Universität Bonn, das der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) in Auftrag gegeben hat.


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Voraussetzung für Regelungen zur Eindämmung der Konzentration auf dem landwirtschaftlichen Pacht- und Bodenmarkt sind dem Gutachten zufolge eindeutige politische Zielvorgaben. Ähnlich wie im Bereich der Telekommunikation, des Schienenverkehrs und der Energieversorgung benötige auch ein funktionierender, wettbewerblich organisierter Bodenmarkt einen vorgegebenen staatlich gesetzten Rahmen.


Nach Auffassung des Verbandes dient sein nunmehr zweites Gutachten zum Bodenrecht der Unterstützung von denjenigen Ländern, die das landwirtschaftliche Bodenrecht reformieren wollen. Gleichzeitig geht die Expertise in die laufenden Beratungen der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ ein. Die will bis zur Frühjahrskonferenz der Agrarminister in Bad Homburg ihren Bericht über Handlungsoptionen zur Erreichung von bodenmarktpolitischen Zielen vorlegen, auf die man sich im letzten Jahr verständigt hatte.


Formulierung eines agrarstrukturellen Leitbildes unerlässlich


Die Gutachter räumen ein, dass eine Regulierung des Anteilserwerbs in die Grundrechte der Berufsausübungsfreiheit und der Eigentumsfreiheit eingreife. Der Eingriff sei jedoch durch die mit der Gestaltung der Agrarstruktur verbundenen Gemeinwohlziele zu rechtfertigen.


Ausdrücklich betonen die Juristen die Notwendigkeit klarer politischer Zielstellungen. Die Länder, in deren Kompetenz mögliche Änderungen von gesetzlichen Vorschriften lägen, seien gefordert, ein agrarstrukturelles Leitbild zu formulieren. Nur solchen Entwicklungen auf dem Bodenmarkt, die diesem Leitbild zuwiderliefen, könne der Gesetzgeber versuchen entgegenzuwirken.


Geregelt werden sollte der Anteilserwerb den Wissenschaftlern zufolge in einem Agrarstruktursicherungsgesetz. Gleichzeitig weisen Schmidt-De Caluwe und Lehmann darauf hin, dass eine Kontrolle von Anteilsverkäufen, die auf eine nicht akzeptable Konzentration landwirtschaftlicher Flächen abstellt, entsprechende Regelungen zur Verhinderung von unerwünschten Konzentrationsprozessen auf dem Bodenmarkt im Grundstückverkehrsgesetz und im Landpachtverkehrsgesetz erfordere.

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