Zu langsam geht den Ländern die Arbeit am „Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP). In einem Beschluss wird der Bund aufgefordert, umgehend einen Entwurf zum NAP vorzulegen. Dies sei die Voraussetzung, damit die Bundesländer und interessierte Verbände umfassend beteiligt und ihnen ausreichend Zeit für eine vertiefte Diskussion sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen eingeräumt werden könnten.
Die Bundesregierung müsse dabei der Vorgabe im EU-Recht Rechnung tragen und im NAP möglichst konkrete Ziele und Zeitpläne für die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, für die Einführung nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren sowie für die Verringerung der Belastungen der Verbraucher und des Naturhaushaltes durch Pflanzenschutzmittel verankern.
In einer Protokollerklärung mahnten Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein darüber hinaus die Entwicklung von Indikatoren zur Messung des Fortschritts im Hinblick auf die Zielerreichung des NAP an.
Übereinstimmend betonten die Länderressortchefs wiederum den Stellenwert der amtlichen Pflanzenschutzberatung als ein „Schlüsselelement für die durchgängige Anwendung integrierter Pflanzenschutzverfahren in der Praxis“. Die Pflanzenschutzberatung der Länder solle daher gegebenenfalls gestärkt werden. (AgE)