Die Länder greifen die berufständische Forderung nach einer sachgerechten Einbeziehung von Landwirten in die geplante Rente mit 63 auf. Auf Antrag Bayerns sprach sich der Agrarausschuss des Bundesrates mit deutlicher Mehrheit dafür aus, Beitragszeiten in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) bei der Ermittlung der Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Auf diese Weise soll es Personen, die von der AdL in die gesetzliche Rentenversicherung gewechselt sind, ermöglicht werden, die geforderten 45-jährigen Beitragszeit als Voraussetzung für die Rente mit 63 zu erfüllen.
Zudem verlangt der Ausschuss eine Anhebung des Mittelansatzes für Rehabilitations- sowie Betriebs- und Haushaltshilfeleistungsansprüche in der AdL. Sie seien in einer Höhe festzusetzen, „die es gestattet, den tatsächlichen Leistungsverpflichtungen gerecht zu werden“, heißt es in dem Beschluss. Bisher seien die Budgets teilweise bereits zur Jahresmitte ausgeschöpft. Das ist nach Auffassung der Länder nicht länger haltbar.