Die Chancen bilateraler Freihandelsabkommen für die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft haben die Agrarminister der Länder hervorgehoben. Gleichzeitig müsse jedoch sichergestellt sein, dass eine ausgewogene Marktöffnung für alle Wirtschaftszweige „unter Beachtung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa“ erfolge, heißt es in einem Beschluss, den die Ressortchefs auf ihrer Frühjahrskonferenz am vergangenen Freitag in Berchtesgaden gefasst haben.
Darin bekräftigen sie zugleich ihre Forderung, bei internationalen Handelsabkommen der EU besondere Schutzvereinbarungen für sensible Agrarprodukte wie Milcherzeugnisse und Fleisch zu treffen. Ein Abkommen dürfe nicht zur Senkung des hohen Verbraucherschutzniveaus führen, etwa bei gentechnisch veränderten Produkten oder beim Einsatz leistungssteigernder Hormone. Keinesfalls dürfen den Ministern zufolge die in Europa erreichten Standards im Tier- und Umweltschutz sowie im Arbeits- und Sozialrecht ausgehöhlt werden. (AgE)