Der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen bleibt strittig. In seiner Empfehlung für eine Stellungnahme zum Entwurf des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sprach sich der Umweltausschuss des Bundesrates am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit für ein Verbot aus. Neun der 16 Bundesländer stimmten für einen entsprechenden Antrag von Mecklenburg-Vorpommern. Im Agrarausschuss war ein gleichlautender Antrag zuvor knapp abgelehnt worden.
Beim Landesbauerntag Brandenburg in Seddin warnte DBV-Vize-Generalsekretär Udo Hemmerling erneut vor einem Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen. „Wer das auf Ackerflächen pauschal verbieten will, handelt völlig unverantwortlich“, so Hemmerling. Er warnte vor einem „Rückfall in die Vormoderne“, sollten fruchtbare Äcker durch „staatliche Verordnungen stillgelegt werden.“ Die Landwirte müssten ökologische Vorrangflächen im Zuge des Greenings produktiv nutzen können.
Dagegen begrüßten die Naturschutzstiftung EuroNatur und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Forderung des Umweltausschusses. Beide Verbände kritisierten den Regierungsentwurf als völlig unzureichend. Um den Rückgang der Biodiversität zu stoppen, müsse der Einsatz von Pestiziden auf ökologischen Vorrangflächen ausgeschlossen werden, forderte der umweltpolitischer Direktor von EuroNatur, Lutz Ribbe. Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern setze daher ein „wichtiges politisches Signal“.
vgl.:
Hemmerling: "Flächen im Greening produktiv nutzen" (28.3.2014)
Verbände begrüßen Anträge im Bundesrat zum Greening (27.3.2014)