Eine Mehrheit der Bundesländer drängt auf verbindliche rechtliche Vorgaben für die Mastputenhaltung. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat empfohlen, einen Verordnungsantrag Nordrhein-Westfalens für eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung der Bundesregierung zuzuleiten. Aller Voraussicht nach wird die Länderkammer der Empfehlung bei ihrer Sitzung am Freitag dieser Woche folgen.
Die Düsseldorfer Landesregierung hält die zuletzt vor zwei Jahren aktualisierten bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen für nicht ausreichend. Bemängelt wird zum einen die Unverbindlichkeit dieser Eckwerte. Zum anderen reichten aber auch die darin vorgesehenen Standards nicht aus. Ziel müsse es daher sein, detaillierte Anforderungen an eine verhaltensgerechte Unterbringung und Pflege von Mastputen festzulegen und den Tieren das Ausüben arteigener Bedürfnisse zu ermöglichen.
Der Verordnungsentwurf orientiere sich vornehmlich an den biologischen Bedürfnissen wachsender und ausgewachsener Mastputen, heißt es in der Vorlage. Er umfasse entsprechende Regelungen für die Mindestgröße, die Bodengestaltung und die Strukturierung von Haltungseinrichtungen. Vorgaben gebe es zudem für die Fütterung, das Stallklima und die Betreuung von Mastputen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bereits signalisiert, dass es sich die nordrhein-westfälische Initiative nicht zu eigen machen wird. Auch einige Länder tragen den Düsseldorfer Verordnungsentwurf nicht mit.