Von einem "Werk überbordender Bürokratie" und "tiefgreifenden Eingriffen in die Eigentumsrechte der Menschen" hat der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW, Rainer Deppe, anlässlich der Einbringung des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften in den Landtag gewarnt:
"Wir wollen gemeinsam mit dem Bund in die gleiche Richtung marschieren. Leider zeichnet sich mit dem vorliegenden Gesetz erneut ein nordrhein-westfälischer Sonderweg ab. Entgegen dem Gesetzentwurf wollen wir mehr konkrete Umsetzungen von Maßnahmen insbesondere im technischen Hochwasserschutz anstelle einer neuen Konzept-Flut und neuen Planwerken", sagte Deppe.
Ihm sei besonders wichtig, dass die Landwirtschaft in die Beratungen zum Gesetz einbezogen wird. Die weitere Einschränkung der Flächenbewirtschaftung beispielsweise durch die Verdoppelung von Gewässerrandstreifen stellt in seinen Augen aber einen erneuten und zwar massiven Eingriff in die Eigentumsrechte und die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Landwirtschaft dar. 23.800 km Fließgewässerstecke und 25 Seen wären von dieser Regelung betroffen. Das sind 24.000 ha landwirtschaftliche Fläche. Umgerechnet auf das Ziel der Landesregierung nur noch 5 ha Fläche pro Tag in Anspruch zu nehmen, dürfte 13 Jahre lang kein Quadratmeter mehr umgewidmet werden, rechnete er vor.
Seiner Meinung nach werden die nordrhein-westfälischen Landwirte gegenüber anderen Bundesländern direkt doppelt geschädigt. "Ihnen wird nicht nur Fläche weggenommen, sondern auch noch die Fördermöglichkeit aus der zweiten Säule. Die Beteuerungen aus der Biodiversitätsstrategie sind in Jahresfrist nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Diesen tiefgreifenden Eingriff in das Eigentum lehnen wir entschieden ab. Die CDU spricht sich eindeutig dafür aus, die Wasserkooperationen aus Landwirtschaft und Wasserwirtschaft zu intensivieren und überall in NRW zu etablieren. Wir brauchen mehr Kooperation statt Konfrontation."
Auch die Wirtschaft wird laut dem CDU-Politiker außen vor gelassen. Neue Reglementierungen der Wassernutzung und weitgehende Eingrenzung der Flächennutzung würden tief in die wirtschaftliche Betätigung der Unternehmen eingreifen. Deswegen sei es unverständlich, dass sich die Landesregierung weigert, die Clearingstelle Mittelstand einzubinden. Sie sollte das Gesetz auf ihre Verträglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen hin überprüfen.
Sichergestellt werden muss laut Deppe zudem, dass letzten Endes nicht auch die Bürger durch steigende kommunale Steuern und Gebühren weiter belastet werden. "Die kommunalen Spitzenverbände beklagen in diversen Regelungen eine deutliche Zunahme an Verwaltungsaufwand. Der zusätzliche Aufwand soll mit neuen Gebühren und Umlagemöglichkeiten insbesondere auch auf den Wasserpreis abgewälzt werden. Wir dürfen unseren Kommunen aktuell keine weiteren Belastungen aufbürden."