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Landwirt erringt vor Gericht Sieg gegen Deutsche Bahn

Für den Bau einer Schnellbahntrasse musste der Landwirt Daniel Buck aus Hohenstadt 18 ha Acker- und Grünland bereitstellen, die er während des Baus des Steinbühltunnels nicht nutzen kann. Die Bahn wollte ihm als Ausgleich 3.519 Euro zahlen. Damit ließ sich der Bauer aber nicht abspeisen und klagte.

Lesezeit: 2 Minuten

Für den Bau einer Schnellbahntrasse musste der Landwirt Daniel Buck aus Hohenstadt 18 ha Acker- und Grünland bereitstellen, die er während des Baus des Steinbühltunnels nicht nutzen kann. Die Bahn wollte ihm als Ausgleich 3.519 Euro zahlen. Damit ließ sich der Bauer aber nicht abspeisen und klagte.


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Laut den Göppinger Kreisnachrichten (Neue Württembergische Zeitung) haben sich beide Parteien nun vor dem Landgericht Stuttgart auf einen Vergleich geeinigt: Der Hohenstadter Landwirt bekommt nun rund 80.000 Euro. Diese Summe liegt sogar noch rund 5.000 Euro über dem Betrag, den bereits die Einigungsstelle beim Regierungspräsidium (RP) Stuttgart in dem seit rund zwei Jahren andauernden Streit zwischen Bahn und Bauer vorgeschlagen hatte. Da die Bahn den Schlichtungsvorschlag des RP nicht akzeptierte, ging das Verfahren vor der Baulandkammer des Landgerichts Stuttgart in die nächste Instanz.


Bucks Anwalt, Dr. Dieter Weiblen von der Stuttgarter Kanzlei Mohring und Kollegen, hatte einen fünfstelligen Betrag für seinen Mandanten gefordert. Der Hohenstadter Landwirt ist aber dennoch zufrieden. Von der Summe gingen zwar noch Auslagen für Gutachten, verlorene Pacht, Futter und ein Drittel der Prozesskosten ab (den Rest muss die Bahn übernehmen). Unterm Strich bleibe aber voraussichtlich immer noch die Hälfte als Ausgleich übrig, freut sich der Landwirt.


Bucks Erfolg könnte Signalwirkung auf weitere Entschädigungsverfahren haben. Neben Buck vertritt der Stuttgarter Anwalt noch ein halbes Dutzend Landwirte, den Steinbruch Staudenmaier in Drackenstein sowie die Gemeinde Hohenstadt, Mühlhausen und Gruibingen bei ihren Forderungen an die Bahn. Eins zu eins könne man die Entscheidung des Landgerichts nicht übernehmen, weil es unterschiedliche Arten der Betroffenheit gebe, gibt Weiblen laut der Zeitung zu bedenken.

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