Landvolk-Präsident Werner Hilse kritisiert die Veröffentlichung der einzelnen Auszahlungsbeträge im Internet. „Die Direktzahlungen geben keine Auskunft über das Einkommen der Landwirte, denn sie werden nicht als solches gezahlt und sind für viele nicht nachvollziehbar. Als Berufsstand vermissen wir in einer Datenbank auf jeden Fall Informationen über den Hintergrund der Direktbeihilfen, ihre Bedeutung und deren Rechtfertigung“, sagt Hilse.
Weiterhin befürchtet der Landvolk-Präsident neben einer möglichen Neid-Diskussion in den Dörfern auch einen Missbrauch der Daten. Bereits 2010 wurde die undifferenzierte und zeitlich unbegrenzte Veröffentlichung personenbezogener Daten natürlicher Personen in einer allgemein zugänglichen Datenbank für unzulässig erklärt.
Die EU plant für Ende Mai eine Veröffentlichung aller Prämienempfänger, die mehr als 1.250 Euro über mehr als zwei Jahre erhalten. Im aktuellen Agrarantrag wurden die Landwirte darauf hingewiesen. Dagegen bestehen nicht nur formale Vorbehalte, der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte auch inhaltliche Bedenken, da er den Schutz der personenbezogenen Daten nicht gewährleistet sieht.
In Zusammenarbeit mit Verbandsjuristen der Landesbauernverbände aus Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden deshalb bereits Klagen erhoben. Die Länder sollen verpflichtet werden, keine Informationen über Prämienempfänger an den Bund weiterzugeben.
Das Ziel der EU, mehr Transparenz für Bürger und Medien zu schaffen, verlangt nicht nach einer öffentlichen namentlichen Nennung des Zahlungsempfängers mit Ortsangabe, schreibt das Landvolk weiter. Es sei allgemein bekannt, dass Landwirte öffentliche Fördermittel erhalten. Deshalb fordert das Landvolk Niedersachsen eine Auskunft auf Anfrage. Diese würde die Missbrauchsmöglichkeiten erheblich einschränken und hinsichtlich der Transparenz und Zielerreichung der EU vollkommen ausreichen.