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Landwirte in Niedersachsen hoffen auf Schonzeitaufhebung für Gänse

Hunderte von Graugänsen machen sich im Landkreis Hildesheim und der Region Hannover auf den Äckern über die frisch gekeimten Raps- und Getreidesaaten her. „Die Landwirte fürchten die immensen Fraß-, Kot- und Trittschäden, die die Tiere auf den Feldern anrichten“, erklärt Anne Fuhrberg, Landwirtin aus Söhlde.

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Hunderte von Graugänsen machen sich im Landkreis Hildesheim und der Region Hannover auf den Äckern über die frisch gekeimten Raps- und Getreidesaaten her. „Die Landwirte fürchten die immensen Fraß-, Kot- und Trittschäden, die die Tiere auf den Feldern anrichten“, erklärt Anne Fuhrberg, Landwirtin aus Söhlde bei Hildesheim, gegenüber dem Landvolk Niedersachsen.


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Die Tiere verursachen von Jahr zu Jahr mehr Schäden, weil sie sich stark vermehren. So hat sich die Anzahl an Brutpaaren in Niedersachsen von 1994 bis 2013 versechsfacht, berichtet der Bauernverband weiter. Die finanziellen Schäden gehen jedes Jahr in die Tausende, und es gibt dafür keinen rechtlichen Anspruch auf Schadensausgleich.


Das Hauptproblem sind die zunehmenden Trupps nichtbrütender Gänse, sie richten im Frühjahr die größten Schäden an. „Alle unsere Bemühungen, diese Nichtbrüter zumindest solange von unseren Feldern fernzuhalten, bis die jungen Pflanzen groß genug und für Gänse unattraktiv sind, blieben bislang wirkungslos“, erklärt Landwirt Friedrich Wilhelm Wandmacher aus Barnten.


So stellen die Landwirte beispielsweise Vogelscheuchen auf und spannen Absperrbänder. „Während solche Vertreibungsmaßnahmen bei einigen Mitbürgern auf Unverständnis und Ablehnung stoßen, zeigen sich die wachsamen Gänse davon unbeeindruckt und fressen ungestört weiter“, beobachtet Wandmacher. Die verbleibende Alternative, die Bejagung der äsenden nichtbrütenden Gänse, ist jedoch im Frühjahr verboten.


Leitet Gänse-Urteil Kehrtwende ein?


Eine Kehrtwende könnte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 30. März dieses Jahres bringen. Es besagt, dass die Schonzeit für nichtbrütende oder nicht jungtierführende Gänse von April bis Juli aufzuheben ist, wenn ein Landwirt durch Gänse erhebliche Schäden erleidet und andere Mittel zur Abwehr von Schäden nicht greifen.


Inhaltlich in genau diese Richtung hat Landwirtin Fuhrberg bereits im Juni 2014 eine Petition in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. „Die Landesregierung weist auf das aktuelle Gänse-Monitoring hin, zu dem erst 2018 konkrete Ergebnisse erwartet werden, und lässt uns Landwirte mit dem Gänse-Problem weiterhin völlig allein“, stellt Fuhrberg fest.


Zumindest der Landkreis Hildesheim hat die Brisanz der Lage erkannt und gehandelt: Im Sinne des OLG-Urteils aus NRW hat er seinerzeit im Juni 2014 die Jagdzeit von Ende Januar auf Ende März verlängert. Politische Unterstützung erfahren die betroffen Landwirte außerdem vom Landtagsabgeordneten Hermann Grupe. „Politisch gewollte Gänse-Ansiedlungen und künstlich geschaffene Seenlandschaften sind die Gründe für die exponentielle Vermehrung der Graugänse. Nun ist es an der Zeit, die Verantwortung für die Folgen zu übernehmen“, meinen Fuhrberg und Wandmacher.


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