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Landwirte müssen beim Trassenbau vernünftig entschädigt werden

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle soll die Interessen der Landwirte und Grundeigentümer beim vorgesehenen Ausbau der Energienetze für die Erneuerbaren Energien besser berücksichtigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle soll die Interessen der Landwirte und Grundeigentümer beim vorgesehenen Ausbau der Energienetze für die Erneuerbaren Energien besser berücksichtigen. Wie DBV-Präsident Gerd Sonnleitner jetzt in einem Brief an den Minister schrieb, stellten Landwirte und Grundeigentümer die Flächen für die Leitungstrassen zur Verfügung und seien deshalb in besonderem Maße vom notwendigen Ausbau der öffentlichen Infrastruktur betroffen. Sie müssen durch die Leitungstrassen erhebliche Einschränkungen der Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Flächen hinnehmen. Die Bauern errege deshalb das deutliche Missverhältnis zwischen den Belangen der Landwirtschaft und denen der Energiewirtschaft.

 

Die Bodeneigentümer erhielten für das zur Verfügung stellen der Flächen für die Leitungstrassen seit Jahrzehnten unverändert nur einen geringen Anteil am Verkehrswert in Höhe von 10 bis 20 % als einmalige Entschädigung. Diese Energieleitungen versetzten die privatwirtschaftlichen Netzbetreiber aber in die Lage, unbefristet Umsätze und Gewinne zu machen.

 

Wenn die Landwirte dagegen ihre Flächen für Leitungsrechte, die nicht enteignungsfähig seien, zum Beispiel Telekommunikations- oder Chemieleitungen, bereitstellen, hat sich am Markt eine bis zu zehnfach höhere Entschädigung entwickelt. „Es ist an der Zeit, die Rahmenbedingungen für einen modernen Interessenausgleich zwischen Energiewirtschaft und Landnutzern zu schaffen“, forderte deshalb Sonnleitner von der Bundesregierung.

 

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