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Landwirte müssen für Fahrt zum Acker Gebühr zahlen

Wenn Landwirte oder Lohnunternehmer in der Gemeinde Wardenburg im Kreis Oldenburg künftig über tonnagebegrenzte Gemeindewege zu ihren Feldern fahren wollen, müssen sie dafür eine Gebühr entrichten. Der dortige Gemeinderat hat einer „Gebühr für Ausnahmegenehmigungen“ jetzt zugestimmt.

Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Landwirte oder Lohnunternehmer in der Gemeinde Wardenburg im Kreis Oldenburg künftig über tonnagebegrenzte Gemeindewege zu ihren Feldern fahren wollen, müssen sie dafür eine Gebühr entrichten. Der dortige Gemeinderat hat einer „Gebühr für Ausnahmegenehmigungen“ jetzt zugestimmt. Dabei geht es um die Entfernung der Zusatzschilder „landwirtschaftlicher Verkehr frei“, die unterhalb der Tonnage-Begrenzungsschilder für 3,5 t oder 6 t befestigt sind.


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Wie der Bauamtsleiter der Gemeinde Wardenburg, Frank Speckmann, gegenüber AGRA-EUROPE auf Anfrage erläuterte, wird mit dieser Demontage der Zusatzschilder eine Sondergenehmigung für die Landwirte erforderlich, um die gemeindeeigenen Wege künftig befahren zu dürfen. Speckmann stellte klar, dass es sich hierbei um eine Gleichstellung mit dem übrigen Verkehr handle, der schon immer eine Ausnahmegenehmigung brauche, wenn er mit zu schweren Fahrzeugen tonnagebegrenzte Straßen befahren wolle.


Den finanziellen Rahmen hierfür setze die vom Bund vorgegebene Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest, die Gebühren von 10,20 Euro bis 767 Euro vorsehe, wobei der Höchstsatz für die Genehmigung für ein Jahr bei einem Maximalgewicht von 40 t und für alle Straßen fällig wäre, für die die Gemeinde die Zuständigkeit habe. Für Fahrzeuge mit 20 t werde beispielsweise nur die Hälfte fällig, bei 10 t Gesamtgewicht lediglich ein Viertel.


Fällig werden solle die Gebühr nur für angemeldete Fahrzeuge; Anhänger bis 25 km/h seien befreit. Auch müsse noch geklärt werden, wie es etwa gehandhabt werden solle, wenn ein Lohnunternehmer nur einen oder zwei Monate im Jahr die betreffenden Straßen nutze, erklärte Speckmann. Allerdings solle die Mindestgebühr in Wardenburg bei 30 Euro liegen, um auch die entstehenden Verwaltungskosten abzudecken.


Kritik


Für Unmut sorgt das Vorhaben bei den Landwirten. Der Geschäftsführer des Landvolkkreisverbandes Oldenburg, Bernhard Wolff, sagte, er sehe in der Maßnahme ein „stückweit eine Diskriminierung der Landwirtschaft“. Er wies zudem darauf hin, dass viele Vorschläge seitens der Landwirte gemacht worden seien, wie die eines Wirtschaftswegeverbandes, die aber aus der Politik rundheraus abgelehnt worden seien.


Nach Ansicht von Hermann Grupe (FDP) wird an der Entscheidung das „Versagen“ von Landwirtschaftsminister Christian Meyer deutlich. Der Liberale monierte, dass in der Förderperiode von 2014 bis 2020 nur noch 10 Mio Euro für Infrastrukturmaßnahmen in diesem Bereich zur Verfügung gestellt würden statt bislang 46 Mio Euro. „Herr Meyer betätigt sich einmal mehr als Landwirtschaftsverhinderungsminister“, so Grupe. Er forderte den Grünen-Politiker auf, mit den Landwirten in Niedersachsen zu sprechen.

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