Als problematisch sehen die landwirtschaftlichen Arbeitgeber die Einführung eines Mindestlohnes oder einer Lohnuntergrenze, wenn das auch für Saisonarbeitskräfte gelten sollte. Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus könnten nur einen Lohn zahlen, der auch erwirtschaftet werden kann. Das erklärte der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag, Karl-Josef Laumann, bei einem Gespräch.
Wie der RLV berichtet, nahm hauptsächlich die Diskussion um die Bezahlbarkeit osteuropäischer Saisonarbeitskräfte, die nach Auffassung der Bauern für den Anbau von Sonderkulturen unverzichtbar sind, breiten Raum ein. Ein Mindestlohn oder eine Lohnuntergrenze würde zu einer massiven Verteuerung der Saisonarbeitskräfte führen, die die Arbeitgeber aber erfahrungsgemäß nicht über höhere Produktpreise weitergeben könnten, so die Einschätzung des Arbeitgeberbeirates des Verbandes. Gerade im Obst- und Gemüse-Anbau ließe sich eine massive Arbeitslohn-Erhöhung gegen den Lebensmittel-Einzelhandel (LEH) nicht durchsetzen. Nur mit bezahlbaren osteuropäischen Saisonarbeitskräften könne man den in den beiden vergangenen Jahrzehnten ausgeweiteten Anbau von Sonderkulturen aufrecht erhalten.
Die Festlegung einer Arbeitsvergütung „von oben“, dies gelte vor allem für einen politischen Mindestlohn, sei letztlich kontraproduktiv. Löhne müssten sich an der Produktivität und am Markt bewähren. Theoretische oder gar wünschenswerte Vergütungen täten dies nicht, betonten die landwirtschaftlichen Arbeitgeber. Gerade osteuropäische Saisonarbeitskräfte suchten bereitwillig eine Beschäftigung in Deutschland. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich die Beschäftigung in entfernteren Ländern (etwa Großbritannien) nicht gelohnt habe. Zwar würden dort höhere Bruttolöhne geboten. Entscheidend sei aber, was letztlich für den Erntehelfer übrig bleibt. In Deutschland erhielten die Mitarbeiter eine Reihe von geldwerten Vergünstigungen. Dies gelte etwa im Bereich Kost und Logis, wie aber auch für übertarifliche Bezahlungen bei höheren Leistungen. Die osteuropäischen Saisonarbeitskräfte schätzten diese Vorteile, so der Arbeitgeberbeirat. Wäre dem nicht so, kämen keine in ihrem Heimatland so qualifizierte oder gar hoch geschulte Facharbeitskräfte zu den einfachen und oftmals körperlich auch beschwerlichen Saisonarbeiten in der Landwirtschaft nach Deutschland.
Wer einen „Mindestlohn“ oder eine „Lohnuntergrenze“ einfordere, müsse daher eine bezahlbare Vergütung für ausländische, vor allem osteuropäische Saisonarbeitskräfte, bedenken, so das abschließende Fazit des Arbeitgeberbeirates. Ein am Markt vorbei hoch getriebener Arbeitslohn mache den Anbau von Sonderkulturen in Deutschland zunichte und vernichte damit zugleich wichtige Arbeitsplätze für Saisonarbeitnehmer mit aus deren Sicht vorteilhaften Vergütungen. (ad)