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Landwirtschaftliche Belange bei der Kompensation berücksichtigen

Für die Anliegen der Landwirtschaft bei der Bundeskompensationsverordnung hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) eingesetzt.

Lesezeit: 1 Minuten

Für die Anliegen der Landwirtschaft bei der Bundeskompensationsverordnunghat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) eingesetzt. Bei der Ausgestaltung des derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Verordnungsentwurfs sei darauf zu achten, „dass die Flächeninanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und deren Beeinträchtigung durch naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen so gering wie möglich gehalten wird“, heißt es in einem Beschluss der Länderminister vom vergangenen Freitag in Berchtesgaden.


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Die strittigen Begriffe „agrarstrukturelle Belange“ und „besonders geeignete Böden“ müssen den Ministern zufolge „im Sinne der Landwirte und Waldbesitzer“ definiert werden. Bei der Auswahl von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sei bewirtschaftungsintegrierten Kompensationsmaßnahmen „ausreichend Rechnung zu tragen“.


Darüber hinaus sprechen sich die Ressortchefs für eine Regelung aus, nach der Maßnahmen zur Entsiegelung, Wiedervernetzungs- und Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen in Schutzgebieten vorrangig zu prüfen sind. Bei der Verwendung von Ersatzgeld müssten Grundsätze zur Schonung landwirtschaftlich hochwertiger Böden berücksichtigt werden. Schließlich müsse der Bund dafür Sorge tragen, dass die vielfach auf Ökokonten vorrätigen, vorlaufenden Ersatzmaßnahmen vorrangig eingesetzt werden könnten. (AgE)

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