Die EU-Kommission hat deutschen Vorschlag zur zur Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols über den 31. Dezember 2010 hinaus angenommen. Somit dürfen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien noch bis 2013 staatliche Produktionsbeihilfen erhalten, müssen ihre Produktionsvolumen aber sukzessive bis 2013 senken, teilte Bundesagrarministerin Ilse Aigner mit. Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen nach dem Kommissionsvorschlag noch bis Ende 2017 im Rahmen des Branntweinmonopols Agraralkohol erzeugen. Landwirtschaftliche Verschlussbrennereien können zudem nach dem Ende ihrer Produktion im Rahmen des Branntweinmonopols noch Ausgleichsbeträge erhalten, um ihre landwirtschaftlichen Betriebe und Brennereien umzustrukturieren. Jetzt müssen nur noch der Rat und das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag zustimmen. Derzeit gibt es bundesweit rund 22 000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie 674 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien.
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