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Lebensmittelampel von Brüssel gerügt

Der Europäischen Kommission geht das in Großbritannien angewandte Kennzeichnungssystem für Lebensmittel nach Ampelfarben zu weit: Es könnte den Handel am Binnenmarkt behindern. Wie die Brüsseler Behörde bestätigte, brachte sie deswegen vergangene Woche ein Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäischen Kommission geht das in Großbritannien angewandte Kennzeichnungssystem für Lebensmittel nach Ampelfarben zu weit: Es könnte den Handel am Binnenmarkt behindern. Wie die Brüsseler Behörde bestätigte, brachte sie deswegen vergangene Woche ein Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg. Der erste Schritt dabei ist eine Aufforderung an die britischen Behörden, zu Vorwürfen aus der Ernährungswirtschaft innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen. „Die Kommission teilt die Ziele, die die britische Regierung mit den Empfehlungen verfolgt, nämlich den Erhalt der Gesundheit und den Kampf gegen Fettleibigkeit“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.


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Als Hüterin der Verträge müsse die Kommission aber darauf achten, dass zur Erreichung dieser Ziele die am besten geeigneten und am wenigsten handelsbeschränkenden Mittel ergriffen würden. Das Kennzeichnungssystem erschwere wahrscheinlich die Vermarktung bestimmter Produkte und behindere so den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. „Der vereinfachende Charakter der Ampelkennzeichnung führt in bestimmten Fällen eventuell zu Missverständnissen über die Qualität bestimmter Lebensmittel wie Nüsse, Saaten oder fetter Fische, wo ein beträchtlicher Teil der Fette von solchen Zutaten stammt und natürlich vorkommt“, so der Sprecher. Begrüßt wurde der Schritt von der italienischen Regierung, die durch das britische System einen Imageverlust für regionale Spezialitäten befürchtet. „Die Gesundheit der Verbraucher und deren korrekte und transparente Informierung sind Werte, die alle EU-Staaten teilen, aber sie müssen mit angemessenen und wirksamen Methoden verteidigt werden“, ließ der italienische Landwirtschaftsminister Maurizio Martina verlauten.


Die Ampelkennzeichnung hingegen liefere ungefähre und irreführende Informationen, mit denen Qualitätsprodukte abgestraft würden, beispielweise jene mit Herkunftsbezeichnungen, die doch gerade wegen ihres Wertes von Europa geschützt würden.

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