Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich auf etwas geringere Direktzahlungen einstellen. Das geht aus der Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Verordnung zur Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos-Verordnung) hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugleitet hat.
Danach werden die Zahlungsansprüche für die Basisprämie in dem nordöstlichen Bundesland in diesem Jahr um 2,44 Euro oder 1,4 % gegenüber dem Vorjahr gekürzt. Der neue Wert liegt bei 174,73 Euro je Zahlungsanspruch. Grund ist eine Überschreitung der regionalen Obergrenze. Das Land hatte 2015 bei seiner Meldung der zuzuweisenden Zahlungsansprüche diejenigen von 138 Betrieben unberücksichtigt gelassen. Dadurch waren ein zu hoher Wert ermittelt und die regionale Obergrenze überschritten worden.
In der InVeKos-Verordnung sollen die Ausnahmen im Sammelantrag für die Angabe von landwirtschaftlichen Flächen um Areale ergänzt werden, die für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden. Ausgenommen werden sollen künftig auch Flächen, auf denen landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Betriebsmittel außerhalb der Vegetationsperiode oder des Zeitraums zwischen Aussaat und Ernte gelagert werden oder auf denen die Lagerung nur vorübergehend erfolgt.
Schließlich machen die bereits im Frühjahr beschlossenen Vorschriften hinsichtlich der Berücksichtigung verbundener Unternehmen beim aktiven Landwirt Ergänzungen in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung erforderlich.