Frage: Ich möchte nächstes Jahr in Rente gehen und meinen kleinen Betrieb mit knapp 20 ha meiner Tochter verpachten. Sie ist berufstätig und will den Betrieb daher als „13 a-Landwirtin“ im Nebenerwerb führen. Geht das auch, wenn sie den Betrieb nur pachtet?
Frage: Ich möchte nächstes Jahr in Rente gehen und meinen kleinen Betrieb mit knapp 20 ha meiner Tochter verpachten. Sie ist berufstätig und will den Betrieb daher als „13 a-Landwirtin“ im Nebenerwerb führen. Geht das auch, wenn sie den Betrieb nur pachtet?
Antwort: Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13 a des Einkommensteuergesetzes steht auch Bewirtschaftern von Pachtbetrieben offen. Wie für Betriebsinhaber ist jedoch auch für sie Voraussetzung, dass sie: höchstens 20 ha bewirtschaften, maximal 50 Vieheinheiten halten und nicht buchführungspflichtig sind. Dafür darf der jährliche Gewinn maximal 60 000 € und der Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Flächen höchstens 25 000 € betragen.
Möglicherweise überschreiten Sie mit 20 ha den Wirtschaftswert von 25 000 €. Erwägen Sie in diesem Fall, einen Teil der Flächen an einen Dritten zu verpachten. Bis zu 8 ha können Sie auch weiterhin ohne Abstriche bei der Rente selbst bewirtschaften.
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Frage: Ich möchte nächstes Jahr in Rente gehen und meinen kleinen Betrieb mit knapp 20 ha meiner Tochter verpachten. Sie ist berufstätig und will den Betrieb daher als „13 a-Landwirtin“ im Nebenerwerb führen. Geht das auch, wenn sie den Betrieb nur pachtet?
Antwort: Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13 a des Einkommensteuergesetzes steht auch Bewirtschaftern von Pachtbetrieben offen. Wie für Betriebsinhaber ist jedoch auch für sie Voraussetzung, dass sie: höchstens 20 ha bewirtschaften, maximal 50 Vieheinheiten halten und nicht buchführungspflichtig sind. Dafür darf der jährliche Gewinn maximal 60 000 € und der Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Flächen höchstens 25 000 € betragen.
Möglicherweise überschreiten Sie mit 20 ha den Wirtschaftswert von 25 000 €. Erwägen Sie in diesem Fall, einen Teil der Flächen an einen Dritten zu verpachten. Bis zu 8 ha können Sie auch weiterhin ohne Abstriche bei der Rente selbst bewirtschaften.