Frage: Zwischen unserem Waldstück und einer Kiesgrube liegt ein Feldweg. Dem Kiesgrubenbetreiber wurde der Weg zu eng. Er griff daher einfach zur Motorsäge und entfernte an 20 unserer Traufbäume alle Äste bis in fünf Meter Höhe. Wir schätzen den Schaden auf ca. 1 000 €.
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Frage: Zwischen unserem Waldstück und einer Kiesgrube liegt ein Feldweg. Kürzlich bekam der Kiesgrubenbetreiber die Auflage, einen Wall zwischen dem Feldweg und seiner Grube zu errichten. Dadurch wurde ihm der Weg zu eng. Er griff daher einfach zur Motorsäge und entfernte an 20 unserer Traufbäume alle Äste bis in fünf Meter Höhe. Wir schätzen den Schaden auf ca. 1 000 €. Muss der Grubenbetreiber ihn ersetzen?
Antwort: Wahrscheinlich ja. Wir halten es außerdem für möglich, dass der Schaden in Ihrem Fall deutlich höher als die genannten 1 000 € ist. Denn neben dem reinen Holzverlust entsteht Ihnen auch Aufwand für die Behandlung der freiliegenden Stellen, insbesondere gegen Viren- und Pilzbefall der Bäume.
Weiterhin wäre zu berücksichtigen, dass die Traufbäume am Waldrand den gesamten Bestand vor Wind und Wetter schützen müssen, was sie nach der Entastung vermutlich nicht mehr können. Sofern die Bäume noch nicht schlagreif waren, müsste man auch bedenken, dass ihre künftige Entwicklung durch den jetzigen Eingriff gefährdet ist.
Unser Tipp: Beauftragen Sie einen Gutachter mit der Bewertung des Schadens. Achten Sie darauf, dass dieser ein Spezialist für Baumschäden ist. Diese können die Schadenspositionen in der Regel genau beziffern. Ihre Einschätzung hat vor Gericht meistens Bestand. Weil der Schaden hier wahrscheinlich nur durch ein Fachgutachten genau zu benennen ist, können Sie die Kosten dafür vermutlich ebenfalls als Schaden geltend machen. Das gilt zumindest solange, wie die Gutachterkosten in angemessenem Verhältnis zum eigentlichen Schaden stehen.
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Frage: Zwischen unserem Waldstück und einer Kiesgrube liegt ein Feldweg. Kürzlich bekam der Kiesgrubenbetreiber die Auflage, einen Wall zwischen dem Feldweg und seiner Grube zu errichten. Dadurch wurde ihm der Weg zu eng. Er griff daher einfach zur Motorsäge und entfernte an 20 unserer Traufbäume alle Äste bis in fünf Meter Höhe. Wir schätzen den Schaden auf ca. 1 000 €. Muss der Grubenbetreiber ihn ersetzen?
Antwort: Wahrscheinlich ja. Wir halten es außerdem für möglich, dass der Schaden in Ihrem Fall deutlich höher als die genannten 1 000 € ist. Denn neben dem reinen Holzverlust entsteht Ihnen auch Aufwand für die Behandlung der freiliegenden Stellen, insbesondere gegen Viren- und Pilzbefall der Bäume.
Weiterhin wäre zu berücksichtigen, dass die Traufbäume am Waldrand den gesamten Bestand vor Wind und Wetter schützen müssen, was sie nach der Entastung vermutlich nicht mehr können. Sofern die Bäume noch nicht schlagreif waren, müsste man auch bedenken, dass ihre künftige Entwicklung durch den jetzigen Eingriff gefährdet ist.
Unser Tipp: Beauftragen Sie einen Gutachter mit der Bewertung des Schadens. Achten Sie darauf, dass dieser ein Spezialist für Baumschäden ist. Diese können die Schadenspositionen in der Regel genau beziffern. Ihre Einschätzung hat vor Gericht meistens Bestand. Weil der Schaden hier wahrscheinlich nur durch ein Fachgutachten genau zu benennen ist, können Sie die Kosten dafür vermutlich ebenfalls als Schaden geltend machen. Das gilt zumindest solange, wie die Gutachterkosten in angemessenem Verhältnis zum eigentlichen Schaden stehen.