Frage: Seit diesem Jahr muss ich den Sachkundenachweis Pflanzenschutz mitführen. Wer darf mich kontrollieren und muss sich derjenige mir gegenüber ausweisen?
Frage: Seit diesem Jahr muss ich den Sachkundenachweis Pflanzenschutz mitführen. Wer darf mich kontrollieren und muss sich derjenige mir gegenüber ausweisen?
Antwort: In jedem Bundesland gibt es einen Pflanzenschutzdienst, der überprüft, ob Landwirte den Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Sollten Sie die Scheckkarte aber einmal nicht dabei haben, können Sie diese in der Regel nachreichen. Der Dienst ist z. B. in NRW bei der Landwirtschaftskammer angesiedelt, in Rheinland-Pfalz bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und in Bayern bei der Landesanstalt für Landwirtschaft. Selbstverständlich müssen sich Kontrolleure ausweisen. Bei der CC-Kontrolle auf dem Hof wird der Sachkundenachweis nicht überprüft, bleibt jedoch nach Fachrecht erforderlich.
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Frage: Seit diesem Jahr muss ich den Sachkundenachweis Pflanzenschutz mitführen. Wer darf mich kontrollieren und muss sich derjenige mir gegenüber ausweisen?
Antwort: In jedem Bundesland gibt es einen Pflanzenschutzdienst, der überprüft, ob Landwirte den Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Sollten Sie die Scheckkarte aber einmal nicht dabei haben, können Sie diese in der Regel nachreichen. Der Dienst ist z. B. in NRW bei der Landwirtschaftskammer angesiedelt, in Rheinland-Pfalz bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und in Bayern bei der Landesanstalt für Landwirtschaft. Selbstverständlich müssen sich Kontrolleure ausweisen. Bei der CC-Kontrolle auf dem Hof wird der Sachkundenachweis nicht überprüft, bleibt jedoch nach Fachrecht erforderlich.