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Leserfrage: Zwei „HIT-Sünden“ – 4000 € Sanktion

Frage: Das Veterinäramt kontrollierte mich zwei Mal innerhalb eines Jahres. Beide Male hatte ich verkaufte Kühe nicht sofort in der HIT-Datenbank abgemeldet. Im Erntestress war ich nicht dazugekommen. Wegen dieses „Wiederholungsfalles“ verhängte das Amt nun eine Sanktion von gut 4000 € gegen mich. Kann ich mich wehren?

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: Das Veterinäramt kontrollierte mich zwei Mal innerhalb eines Jahres. Beide Male hatte ich verkaufte Kühe nicht sofort in der HIT-Datenbank abgemeldet. Im Erntestress war ich nicht dazugekommen. Wegen dieses „Wiederholungsfalles“ verhängte das Amt nun eine Sanktion von gut 4 000 € gegen mich. Kann ich mich wehren?


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Antwort: Eigentlich hat die EU ihren Mitgliedsstaaten die Option eingeräumt, bei den CC-Sanktionen Bagatellgrenzen festzuschreiben. Kontrolleure könnten dann kleine Verstöße der Landwirte einfach „vergessen“. Deutschland hat dieses Angebot allerdings bewusst ausgeschlagen und stattdessen das Frühwarnsystem eingeführt. Landwirte werden daher beim ersten Verstoß gewarnt, aber nicht sanktioniert. Beim zweiten Verstoß greifen dagegen hohe Sanktionen, auch wenn es sich nur um eine Bagatelle handelt (s.a. top agrar 6/2016, S. 34).


Theoretisch könnten Sie die Sanktion anfechten und argumentieren, dass sie nicht verhältnismäßig ist. Sie müssten sich vermutlich bis zu einem Verwaltungsgericht durchklagen und hoffen, dass dieses oder eine höhere Instanz die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Früh- warnsystems dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. Experten befürchten jedoch, dass der EuGH den Landwirten nicht folgen würde.

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