Für eine Regulierung der Größe von Tierhaltungsanlagen hat sich die Linksfraktion im Deutschen Bundestag ausgesprochen. In einem Antrag fordert die Fraktion die Vorlage eines Gesetzentwurfs, in dem Obergrenzen für Nutztierbestandsgrößen pro Standort nach epidemiologischen Kriterien festgelegt werden. Zudem seien darin Bestandsdichten zu definieren.
Der Entwurf soll unter anderem dazu beitragen, das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen zu minimieren. Die Obergrenzen sollen ferner der ökologischen Belastbarkeit der Umgebung und den regional verfügbaren Flächenkapazitäten Rechnung tragen. Die Ressortforschung will man beauftragen, die dafür notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen zu schaffen.
Die immer stärker ansteigenden Bestandsgrößen führen der Linksfraktion zufolge zu einer schlechteren Überwachung der Tierbestände. Im Sinne des Tierschutzes und des schnellstmöglichen Eingreifens im Fall eines Tierseuchenverdachtes sei es notwendig, ausreichend und vor allem gut geschultes Personal zu haben sowie die Ein- und Verschleppungsrisiken zu minimieren. Dazu trage auch bei, wenn möglichst geringe Tierzahlen auf eine betreuende Person verteilt und damit eine optimale Überwachung für die Tiere gewährleistet sei. Zudem komme eine tiergerechte Haltung der Qualität des tierischen Produkts zugute, die maßgeblich durch die Lebensbedingungen und Gesundheit des Tieres beeinflusst werde.
Schließlich spiele auch die Gesundheit der Verbraucher eine Rolle. Ein erhöhtes Risiko für die Belastungen mit multiresistenten Keimen (MRSA) könne vor allem in Großbetrieben mit Schweinemast bestehen.
Neben einer Größenregulierung spricht sich die Linksfraktion für eine weitere Einschränkung der baurechtlichen Privilegierung der Landwirtschaft sowie eine Verschärfung des Düngerechts aus, um die europarechtliche Schutzvorgaben für Gewässer und Böden einzuhalten.
Bund und Länder sollten im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) bei Stallneubauten den Anteil der besonders tiergerechten Premiumförderung gegenüber der Basisförderung kontinuierlich erhöhen und mittelfristig nur noch die Premiumförderung anbieten.