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Lockerung der Nulltoleranz vorgeschlagen

Vergangene Woche hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine technische Lösung für die bisher geltende Nulltoleranz von in der EU noch nicht zugelassenen GVO-Futtermitteln unterbreitet. Dies betrifft insbesondere die ab Herbst in Nord- und Teilen Südamerikas neu angebauten Sorten, die sich in Europa noch im Zulassungsverfahren befinden.

Lesezeit: 2 Minuten

Vergangene Woche hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine technische Lösung für die bisher geltende Nulltoleranz von in der EU noch nicht zugelassenen GVO-Futtermitteln unterbreitet. Dies betrifft insbesondere die ab Herbst in Nord- und Teilen Südamerikas neu angebauten Sorten, die sich in Europa noch im Zulassungsverfahren befinden.


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Wie aus einem unveröffentlichten Entwurf hervorgeht, wird den EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer zulässigen Vermischung von 0,1 % am Massenanteil einer Lieferung vorgeschlagen, plus einer noch zu bestimmenden Fehlertoleranz. Die Schwelle würde nur für solche nicht zugelassenen GVO gelten, für die zumindest bereits ein Antrag auf die Genehmigung gestellt wurde. In der Kommission sieht man den Wert von 0,1 % als Nachweisgrenze an. In dem Papier heißt es, das sei der geringste Wert, an dem die EU-Referenzlabore ihre Ergebnisse auf zufriedenstellende Weise reproduzieren könnten. Deshalb will die Behörde auch nicht von einer Aufweichung der Nulltoleranz sprechen.


Brüssel geht es vorrangig um eine Harmonisierung der Untersuchungsmethoden an verschiedenen Orten der Gemeinschaft. In der Vergangenheit war es verschiedentlich zu widersprüchlichen Ergebnissen zwischen einzelnen Laboren gekommen. Das will die Kommission jetzt mit klareren Vorgaben zum Testverfahren ändern. Der Vorschlag zielt ausschließlich auf Futtermittel ab. Nahrungsmittel würden also weiter einer absoluten Nulltoleranz unterliegen.


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