Deutsche Schaf- und Ziegenhalter bekommen mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung Rückendeckung aus Schottland. Der liberale britische Europaabgeordnete George Lyon begrüßte deren rechtliches Vorgehen vergangene Woche ausdrücklich.
Offenbar hat Lyon Vertrauen in die Deutschen, denn in einer Pressemitteilung erinnert er daran, dass die Veröffentlichung der Personennamen von Direktzahlungsempfängern schließlich auch auf Betreiben deutscher Landwirte vom EuGH unterbunden worden sei. „Diese Klage hat das Zeug, den Urhebern des umstrittenen Kennzeichnungssystems einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen“, so der Schotte. Eventuell werde die Europäische Kommission zu einer vollständigen Überarbeitung gezwungen.
Lyon nannte die Entwicklung einen Silberstreif am Horizont für schottische Farmer, „die seit langem wissen, dass das System undurchführbar ist und geändert werden muss“. Er rief die schottischen Schaf- und Ziegenhalter auf, die Klage aufmerksam zu verfolgen, um bei Bedarf zusätzliche Erfahrungsberichte einbringen zu können.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Einzeltierkennung mit elektronischen Ohrmarken mit den Grundrechten der EU vereinbar ist. Die Klage war von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) angestrengt worden. (AgE)