Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat das französische Anbau-Verbot für den gentechnisch veränderten Mais MON810 kritisiert. So habe die französische Regierung keine ausreichende wissenschaftliche Begründung vorgelegt, um ein Verbot zu rechtfertigen, heißt es.
Voraussetzung für die Sofortmaßnahme, die Paris ergriffen hat, ist laut EU-Gesetzgebung, dass eine gentechnisch veränderte Pflanze „wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt darstellt“, erklärt der Informationsdienst Gentechnik dazu. Frankreich beruft sich dagegen auf verschiedene Studien zum Bt-Mais, die die EFSA dagegen genau entgegengesetzt deutet.
Gegen frühere Anbauverbote in Frankreich hatte es Klagen gegeben. Auch das aktuelle Verbot wurde schon vor Gericht behandelt.